Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0011/BLR/2019  

 
 
Betreff: Bildung des Unterausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (0011/BLR/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt folgende Sitzverteilung und Besetzung des Unterausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen fest:

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

Frau/Herrn …….. als Mitglied,

Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der AfD :

Frau/Herrn …….. als Mitglied,

Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der SPD :

Frau/Herrn …….. als Mitglied,

Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;

 

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE :

Frau/Herrn …….. als Mitglied,

Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der UWG :

Frau/Herrn …….. als Mitglied,

Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der FDP:

Frau/Herrn …….. als Mitglied,

Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN:

Frau/Herrn …….. als Mitglied,

Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) stellt der Kreistag durch Beschluss die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung fest.

 

 

Gemäß § 46 Abs. 1 KVG LSA kann die Vertretung zur Erfüllung ihrer Aufgaben ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden. Ständige Ausschüsse und ihre Größe sind in der Hauptsatzung festzulegen.

 

Die Vertretung kann nach § 49 Abs. 1 KVG LSA zur Vorberatung ihrer Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände beratende Ausschüsse bestellen.

 

 

Der Entwurf der Hauptsatzung (Stand: 24.06.2019) sieht unter § 5 Nr. 1, zweiter Anstrich die Neubildung des Unterausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen als beratenden Ausschuss des Kreisausschusses für Angelegenheiten des Finanz- und Haushaltswesen und des Kreisentwicklungskonzeptes vor.

 

Dabei besteht der Unterausschuss aus je einem Mitglied der im Kreistag gebildeten Fraktionen aus der Mitte des Kreisausschusses.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- keine -