Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Jugendhilfeausschuss beschliesst
die Anpassung der Förderrichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
ab dem Jahr 2006. Sachdarstellung, Begründung: Im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel und des Fachkräfteprogrammes des Landes Sachsen-Anhalt vergibt
der Landkreis Ohrekreis Zuwendungen zur Kinder- und Jugendarbeit. Die Vergabe regelt sich über die seit
dem 16.12.2002 gültige “Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Ohrekreis”. Am 20.06.2005 beschloss der
Jugendhilfeausschuss die erste und derzeit gültige Anpassung der Förderichtlinie. Ziele der
Veränderung waren insbesondere eine stärkere Hinwendung auf Qualitätskriterien
und eine Stärkung des Ehrenamtes. In Wertung der Erfahrungen aus dem Jahr 2005 ist die erneute Anpassung der Förderrichtlinie notwendig. Dabei werden der bereiits 2005 benannte experimentelle Charakter der ersten Anpassung und insbesondere die folgenden Fesstellungen berücksichtigt: 1.
Die vorgesehene Änderung beschränkt sich wie die
Anpassung vom 20.06.2005 auf die Anlage zur Förderrichtlinie. 2.
Die Orientierung an der Qualität über sog. Kernbereiche
der Jugendarbeit wird fortgeführt. Umschließt das Projekt oder die Maßnahme
zwei Kernbereiche (Förderichtlinie, Anlage unter a)) wird die Förderung von 50
auf neu 80 % der anerkannten Gesamtsumme erhöht. 3.
Für Projekte und Maßnahmen im Haushaltsjahr erhalten die
geförderten Fachkräfte ein sog. “Basisgeld”. Dieses berechnet sich auf
Grundlage der Besucherzahlen aus dem Jahr 2005 (Anlage 2) bzw. wurde für
Fachkräfte in den Verwaltungsgemeinden geschätzt. 4.
Das “Basisgeld” kann zur Finanzierung des Eigenanteils,
aber auch für Projekte und Maßnahmen mit nur einem angezielten Kernbereich
eingesetzt werden. Zur Abrechnung genügt eine einfache zahlenmäßige Zuordnung
der Geldbeträge zu den durchgeführten Projekten oder Maßnahmen zum 10. Dezember
des Jahres. 5.
Einmalig werden die Träger im Jahr 2006 aufgefordert,
dem Jugendhilfeausschuss zum 02.10.2006 über die Verwendung des “Basisgeldes”
zu berichten. 6.
Stärker als im Vorjahr wird die tatsächliche Umsetzung
der Kernbereiche der Jugendarbeit in den Prohjekten zu prüfen sein. Eine Nichtberücksichtigung
der eigenen Antragsziele wird genauer bzgl. begründeter Rückforderungsansprüche
geprüft. Anlage
1 besteht aus der Übersicht der Veränderungen und enthält die neue
Textfassung der Anlage zur Förderrichtlinie. Aktuelle Änderungen sind hervorgehoben.
Zudem wird ein Verfahrenshinweis gegeben, da aus drei Berechnungsvarianten zum
“Basisgeld” auszuwählen ist. Anlage 2 informiert in
drei Varianten über die Errechnung des “Basisgeldes”. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: |
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