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Vorlage - 051/258/2006  

 
 
Betreff: Anpassung der Förderrichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Ohrekreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Dr. Klaus
Herzig
Federführend:Jugendamt   
Beratungsfolge:
4. WP Unterausschuss Jugendhilfe LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Jugendhilfeausschuss LK Ohrekreis Entscheidung
22.05.2006 
12.ordentliche Sitzung Jugendhilfeausschusses    

Der Jugendhilfeausschuss beschliesst die Anpassung der Förderrichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2006

 

Der Jugendhilfeausschuss beschliesst die Anpassung der Förderrichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2006.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und des Fachkräfteprogrammes des Landes Sachsen-Anhalt vergibt der Landkreis Ohrekreis Zuwendungen zur Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Vergabe regelt sich über die seit dem 16.12.2002 gültige “Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Ohrekreis”.

 

Am 20.06.2005 beschloss der Jugendhilfeausschuss die erste und derzeit gültige  Anpassung der Förderichtlinie. Ziele der Veränderung waren insbesondere eine stärkere Hinwendung auf Qualitätskriterien und eine Stärkung des Ehrenamtes.

 

In Wertung der Erfahrungen aus dem Jahr 2005 ist die erneute Anpassung der Förderrichtlinie notwendig. Dabei werden der bereiits 2005 benannte experimentelle Charakter der ersten Anpassung und insbesondere die folgenden Fesstellungen berücksichtigt:

 

1.      Die vorgesehene Änderung beschränkt sich wie die Anpassung vom 20.06.2005 auf die Anlage zur Förderrichtlinie.

2.      Die Orientierung an der Qualität über sog. Kernbereiche der Jugendarbeit wird fortgeführt. Umschließt das Projekt oder die Maßnahme zwei Kernbereiche (Förderichtlinie, Anlage unter a)) wird die Förderung von 50 auf neu 80 % der anerkannten Gesamtsumme erhöht.

3.      Für Projekte und Maßnahmen im Haushaltsjahr erhalten die geförderten Fachkräfte ein sog. “Basisgeld”. Dieses berechnet sich auf Grundlage der Besucherzahlen aus dem Jahr 2005 (Anlage 2) bzw. wurde für Fachkräfte in den Verwaltungsgemeinden geschätzt.

4.      Das “Basisgeld” kann zur Finanzierung des Eigenanteils, aber auch für Projekte und Maßnahmen mit nur einem angezielten Kernbereich eingesetzt werden. Zur Abrechnung genügt eine einfache zahlenmäßige Zuordnung der Geldbeträge zu den durchgeführten Projekten oder Maßnahmen zum 10. Dezember des Jahres.

5.      Einmalig werden die Träger im Jahr 2006 aufgefordert, dem Jugendhilfeausschuss zum 02.10.2006 über die Verwendung des “Basisgeldes” zu berichten.

6.      Stärker als im Vorjahr wird die tatsächliche Umsetzung der Kernbereiche der Jugendarbeit in den Prohjekten zu prüfen sein. Eine Nichtberücksichtigung der eigenen Antragsziele wird genauer bzgl. begründeter Rückforderungsansprüche geprüft.

 

Anlage 1 besteht aus der Übersicht der Veränderungen und enthält die neue Textfassung der Anlage zur Förderrichtlinie. Aktuelle Änderungen sind hervorgehoben. Zudem wird ein Verfahrenshinweis gegeben, da aus drei Berechnungsvarianten zum “Basisgeld” auszuwählen ist.

 

Anlage 2 informiert in drei Varianten über die Errechnung des “Basisgeldes”.

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen: