Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt folgende Sitzverteilung und Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt fest:
Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
Herrn Wolfgang Zahn als Mitglied, Herrn Sven Groneberg als Stellvertreter;
Herrn Werner Müller als Mitglied, Herrn Martin Schindler als Stellvertreter;
HerrnProf. Dr. Volker Lüderitz als Mitglied, HerrnGuido Henkeals Stellvertreter;
HerrnRonald Heinhauptals Mitglied, HerrnKlaus Czernitzkials Stellvertreterin;
Frau Bogumila Jacksch als Mitglied, Herrn Dirk Hebecker als Stellvertreter;
Herrn Bernd Bassüner als Mitglied, Herrn Jens Ackermann als Stellvertreter;
Herrn Olaf Wachsmuth als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) stellt der Kreistag durch Beschluss die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung fest.
Gemäß § 46 Abs. 1 KVG LSA kann die Vertretung zur Erfüllung ihrer Aufgaben ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden. Ständige Ausschüsse und ihre Größe sind in der Hauptsatzung festzulegen.
Die Vertretung kann nach § 49 Abs. 1 KVG LSA zur Vorberatung ihrer Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände beratende Ausschüsse bestellen.
Laut § 5 Nr. 2, 2. Anstrich des Entwurfs der Hauptsatzung des Landkreises Börde (Stand: 24.06.2019) bildet der Kreistag des Landkreises Börde zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständigen beratenden Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt als Ausschuss für Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung und –entwicklung, der Beteiligungen, für Baumaßnahmen an kreislich baulichen Anlagen und Liegenschaften des Landkreises, des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Landwirtschaft, des Tourismus und der Regionalentwicklung.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt besteht aus dreizehn ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern (§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde).
Gemäß § 47 Abs. 1 KVG LSA ergibt sich folgende Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren:
Gemäß § 49 Abs. 2 S. 2 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde sitzt den beratenden Ausschüssen ein ehrenamtliches Mitglied des Kreistages vor.
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen im Kreistag in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d'Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Vorsitzende des Kreistages zieht. Die Fraktionen benennen die beratenden Ausschüsse, deren Vorsitze sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen den Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern. Die Fraktion, die den Vorsitzenden stellt, benennt auch den Vertreter.
Nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren hat die Fraktion der CDU das erste, die Fraktion der AfD das zweite Zugriffsrecht, die Fraktion der SPD das dritte Zugriffsrecht und die Fraktion der CDU ggf. das vierte Zuschlagsrecht.
Die Fraktion der ….. bestimmte
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- keine -
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