Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt die Sitzverteilung und Besetzung des Kreisausschusses fest:
1.auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a)Frau/Herrnals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
2.auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a)Frau/Herrnals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
3.auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a)Frau/Herrnals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
4.auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a)Frau/Herrnals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
5.auf Vorschlag der Fraktion der AfD: a)Frau/Herrnals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
6.auf Vorschlag der Fraktion der AfD: a)Frau/Herrnals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
7.auf Vorschlag der Fraktion der AfD: a)Frau/Herrnals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
8.auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a)HerrnFabian Stankewitzals Mitglied, b)HerrnWolfgang Zahnals dessen Stellvertreter;
9.auf Vorschlag der Fraktion der SPD: a)HerrnHans-Eike Weitzals Mitglied, b)FrauAngela Leuschnerals dessen Stellvertreterin;
10.auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a)FrauGudrun Tiedgeals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
11.auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: a)HerrnGuido Henkeals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
12.auf Vorschlag der Fraktion der UWG: a)HerrnKlaus Mewesals Mitglied, b)HerrnRené Stürmerals dessen Stellvertreter;
13.auf Vorschlag der Fraktion der UWG: a)HerrnBenjamin Kanngießer als Mitglied, b)HerrnFrank Frenkelals dessen Stellvertreter;
14.auf Vorschlag der Fraktion der FDP: a)HerrnFranz-Ulrich Keindorff als Mitglied, b)HerrnJens Ackermann als dessen Stellvertreter;
15.auf Vorschlag der Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN: a)HerrnBodo Walter Zeymerals Mitglied, b)Frau/Herrnals dessen Stellvertreter/in;
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) stellt der Kreistag durch Beschluss die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung fest.
Nach § 46 Abs. 1 KVG LSA kann die Vertretung zur Erfüllung ihrer Aufgaben ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden. Ständige Ausschüsse und ihre Größe sind in der Hauptsatzung festzulegen.
Die Vertretung kann nach § 48 Abs. 1 KVG LSA durch Hauptsatzung bestimmte Angelegenheiten, mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 bis 4 KVG LSA genannten, den Ausschüssen zur Beschlussfassung übertragen.
Laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag des Landkreises Börde zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständigen beschließenden Ausschuss den Kreisausschuss als Ausschuss für Angelegenheiten des Rechts- und des Vergabewesens, als Ausschuss für Angelegenheiten des Finanz-, des Haushaltswesens und der Rechnungsprüfung, als Ausschuss für übergemeindliche Angelegenheiten des Brandschutzes, Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und der Hilfeleistung sowie als Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten.
Der Kreisausschuss besteht aus fünfzehn ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern und dem Landrat als Vorsitzenden (§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde).
Gemäß § 47 Abs. 1 KVG LSA ergibt sich folgende Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren:
Fraktion der CDU:4 Sitze Fraktion der AfD:3 Sitze Fraktion der SPD:2 Sitze Fraktion DIE LINKE:2 Sitze Fraktion der UWG:2 Sitz Fraktion der FDP:1 Sitz Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN:1 Sitz
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- keine - |
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