Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0007/BLR/2019  

 
 
Betreff: Wahl der/des "Ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages" und der/des "Zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (0007/BLR/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt

 

HerrnAndreas Joachim Kühn zum „Ersten stellvertretenden Vorsitzenden des

Kreistages“ und

 

FrauAngela Leuschnerzur „Zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des

Kreistages“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt die Vertretung aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende.

 

Laut § 3 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde sind zwei Stellvertreter zu wählen. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster stellvertretender Vorsitzender des Kreistages“ bzw. „Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Kreistages.

 

Wahlen werden gemäß § 56 Abs. 3 KVG LSA nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen durchgeführt. Sie werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

Entsprechend § 56 Abs. 5 KVG LSA können bei mehreren zu wählenden Personen, die Wahlen in einem Wahlvorgang durchgeführt werden, indem alle Bewerber auf einem Stimmzettel erfasst werden und je zu besetzende Stelle eine Stimme vergeben werden kann. Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge der Zahl der für sie abgegebenen gültigen Stimmen, wenn zugleich die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erreicht ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende zieht. Leere Stimmzettel, Stimmzettel mit Zusätzen und Stimmzettel, die den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder bei denen mehr als eine Stimme für einen Bewerber abgegeben wurden, sind ungültig.

 

Auf der Beratung des Landrates mit Vertretern der gewählten Parteien und Wählervereinigungen am 13.06.2019 zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung wurde festgelegt, der stärksten Fraktion das Vorschlagsrecht für den Kreistagsvorsitz und den beiden nächststärkeren Fraktionen das Vorschlagsrecht für den „Ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages“ und „Zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages“einzuräumen.

Demnach erhält die Fraktion der AfD das Vorschlagsrecht für den „Ersten stellvertretenden Vorsitzenden“ und die Fraktion der SPD das Vorschlagsrecht für den „Zweiten stellvertretenden Vorsitzenden“.

 

Die Fraktion der AfD schlug am 19.06.2019 Herrn Andreas Joachim Kühn vor.

Die Fraktion der SPD schlug am 20.06.2019 Frau Angela Leuschner vor.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: -

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen: -

 


Anlagen:

- keine -