Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 2 im Entwurf (Stand: 24.06.2019) beigefügte Hauptsatzung des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde hat gemäß § 10 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) eine Hauptsatzung zu erlassen.
Mit der Mehrheit der Mitglieder des Kreistages wird die Hauptsatzung gemäß § 10 Absatz 2 KVG LSA beschlossen. Ihr Erlass bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde (Landesverwaltungsamt).
Der Landkreistag Sachsen-Anhalt empfahl mit Rundschreiben Nr. 159/2019 vom 06.03.2019 eine Anpassung der Hauptsatzung an die durch das KVG LSA teilweise geänderte Rechtslage.
Weitere Änderungen ergaben sich aus der Beratung des Landrates mit den Vertretern der gewählten Parteien und Wählervereinigungen zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des Kreistages vom 13.06.2019. Diese Änderungsanträge sind als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 – Synopse „Hauptsatzung des Landkreises Börde“ Anlage 2 – Entwurf der „Hauptsatzung des Landkreises Börde“ (Stand: 24.06.2019) Anlage 3 – Änderungsanträge
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||