Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0003/KWL/2019  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Kreistag am 26.05.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Kreiswahlleiterin
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0003/KWL/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass:

 

1. keine Einwendungen gegen die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 26.05.2019 vorliegen und

 

2. die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 26.05.2019 gültig ist.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 51 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz für das das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entscheidet die neugewählte Vertretung über die Wahleinsprüche nach § 50 KWG LSA und über die Gültigkeit der Wahl.

 

Wahleinsprüche nach § 50 Absatz 1 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, sowie die Kommunalaufsichtsbehörde einlegen. Der Wahleinspruch ist binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Kreiswahlleiterin einzulegen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte mit Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Börde mit der Nummer 38 vom 12.06.2019 im Generalanzeiger Ausgaben Haldensleben/Wolmirstedt und Oschersleben/Wanzleben.

Die Einspruchsfrist endet mit Ablauf des 26.06.2019.

 

Bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ladung zur konstituierenden Sitzung des Kreistages am 24.06.2019 lagen der Kreiswahlleiterin keine Wahleinsprüche gegen die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 26.05.2019 vor.

 

Die Wahl ist gemäß § 52 Absatz 1 Nummer 1 KWG LSA für gültig zu erklären.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- keine -