Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass:
1. keine Einwendungen gegen die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 26.05.2019 vorliegen und
2. die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 26.05.2019 gültig ist.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 51 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz für das das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entscheidet die neugewählte Vertretung über die Wahleinsprüche nach § 50 KWG LSA und über die Gültigkeit der Wahl.
Wahleinsprüche nach § 50 Absatz 1 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, sowie die Kommunalaufsichtsbehörde einlegen. Der Wahleinspruch ist binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Kreiswahlleiterin einzulegen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte mit Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Börde mit der Nummer 38 vom 12.06.2019 im Generalanzeiger Ausgaben Haldensleben/Wolmirstedt und Oschersleben/Wanzleben. Die Einspruchsfrist endet mit Ablauf des 26.06.2019.
Bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ladung zur konstituierenden Sitzung des Kreistages am 24.06.2019 lagen der Kreiswahlleiterin keine Wahleinsprüche gegen die Wahl des Kreistages des Landkreises Börde am 26.05.2019 vor.
Die Wahl ist gemäß § 52 Absatz 1 Nummer 1 KWG LSA für gültig zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- keine - |
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