Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0001/KWL/2019  

 
 
Betreff: Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt gewählter Personen in den Kreistag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Kreiswahlleiterin
Federführend:Kreiswahlleiter/in Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0001/KWL/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass bei keiner in den Kreistag des Landkreises Börde gewählten Person ein Hinderungsgrund im Sinne des § 41 Absatz 3 Ziffer 1 bis 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vorliegt.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag stellt gemäß § 42 Absatz 2 KVG LSA unverzüglich fest, ob Hinderungsgründe nach § 41 Absatz 3 KVG LSA vorliegen.

 

Gemäß § 41 Absatz 3 Nummern 1 bis 6 KVG LSA können Kreistagsmitglieder eines Landkreises nicht sein:

 

1. der Landrat dieses Landkreises,

2. hauptamtliche Beschäftigte des Landkreises, ausgenommen nicht leitende Beschäftigte in Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendpflege, der Sozialhilfe, des Bildungswesens und der Kulturpflege, des Gesundheitswesens, der Eigenbetriebe und in ähnlichen Einrichtungen,

3. leitende Beschäftigte einer kommunalen Körperschaft, deren Mitglied der Landkreis ist,

4. leitende Beschäftigte einer juristischen Person oder einer Vereinigung, wenn der Landkreis in einem beschließenden Organ mehr als die Hälfte der Stimmen hat,

5. Beschäftigte, die vorbereitend oder entscheidend unmittelbar Aufgaben der Rechts- oder Fachaufsicht über den Landkreis wahrnehmen.

6. leitende Beschäftigte der obersten Kommunalaufsichtsbehörde und des Landesrechnungshofes.

 

 

Auf keine der gewählten Personen treffen die genannten Hinderungsgründe zu.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- keine -