Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/68/0713  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Nachnutzung des Objektes in Wolmirstedt, Farsleber Straße 19
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schulze, Elke
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
12.06.2019 
50. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses geändert beschlossen  (2019/68/0713)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.06.2019 
27. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/68/713)  

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 Der Landrat wird beauftragt, die Verhandlungen zur Nachnutzung des Objektes in Wolmirstedt, Farsleber Str. 19 zu führen und die erforderlichen Investitionen gem. Bauablaufplan in den Haushaltsentwurf einzustellen. Der Kreisausschuss und Kreistag werden regelmäßig über die Verhandlungen informiert.

 

Sofern sich die Verhandlungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen als unwirtschaftlich für den Landkreis Börde darstellen, ist die Verwaltung beauftragt, die Veräußerung der Immobilie öffentlich mindestens zum Buchwert auszuschreiben. 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde vom 18.09.2013 zum Sitz der Hauptverwaltung (Vorl. Nr. 992/68/2013) war die Verwaltung beauftragt, dem Kreistag ein Liegenschaftsnachnutzungs- und Verwertungskonzept vorzulegen.  Das Konzept wurde dem Kreistag am 08.06.2015 (Vorl. Nr. 2015/68/0159) zur Kenntnis gegeben. Mit Beschluss des Kreistages vom 09.05.2018 (Beschluss-Nr. 2018/Fra/0558) wurde der Landrat beauftragt, ein Konzept für eine zukunftsfähige Organisation der Kreisverwaltung, ihre Aufgaben und
Dienstleistungen zu erarbeiten, das den Zielen der Bürgernähe, Flächenpräsenz, Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit entspricht. Prozessbegleitend wurde der Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“ reaktiviert. Im Rahmen der Betrachtung der Verwaltungsstruktur des Landkreises Börde durch den Arbeitskreis und die Verwaltung wurden Maßnahmen für eine bedarfsgerechte und bürgernahe Verwaltung geprüft (Informationsvorlage 2019/BLR/0699). Es erfolgte eine Betrachtung zum Erhalt vorhandener eigener Verwaltungsstandorte. Dabei wurde festgestellt, dass für das Objekt in Wolmirstedt, Farsleber Str. 19 kein Bedarf für eine bürgerorientierte Nutzung gegeben ist. Jedoch könnten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten vom Landkreis angeboten werden, die aktuell in der Stadtverwaltung Wolmirstedt stattfinden. Gemäß Pkt. 4.4, Standort Farsleber Str. 19 in Wolmirstedt, soll der Landrat mit der Führung von Vertragsgesprächen mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit beauftragt werden, die ein Interesse zur Anmietung von Büroflächen im Objekt Farsleber Str. 19 bekundet haben. Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit sind derzeitig Mieter von Räumlichkeiten in einem Objekt in Wolmirstedt. Erste Gespräche zum möglichen Nutzungsumfang sind bereits geführt worden. Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit werden voraussichtlich bis auf das Dachgeschoss alle Räume im Altbau nutzen wollen. Der Neubau soll abgerissen und auf der Fläche die dringend notwendigen Parkplätze geschaffen werden. Aufgrund des hohen Investitionsbedarfes sind jedoch von beiden Seiten noch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen und die Mietkonditionen zu verhandeln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Verhandlung bzgl. Vermietung

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-keine-