Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Übernahme der Straßenbaulast der Gemeindestraße der Stadt Wanzleben-Börde zur Kreisstraße des Landkreises Börde beginnend ab der Kreisgrenze des Salzlandkreises und des Landkreises Börde bis zum Knoten an der B 246 bei Wanzleben auf einer Länge von 7.309 Metern zum Ersten des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats. Sachdarstellung, Begründung:
Der Aufstufungsabschnitt verbindet die Kreisgrenze des Landkreises Börde / Salzlandkreis bis zum Knoten der B 246 Stadt Wanzleben-Börde auf einer Länge von 7.309 m.
Es ist beabsichtigt, die Strecke der Gemeindestraße von der Gemarkungsgrenze des Landkreises Börde bis zur B 246 zur Kreisstraße aufzustufen. Der hier stattfindende Verkehr übersteigt den Gemeindestraßenverkehr und entspricht damit nicht den Tatbestandsmerkmalen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA). Die Straße ist deshalb gemäß § 7 StrG LSA in die entsprechende Straßengruppe nach § 3 StrG LSA aufzustufen.
Die in Rede stehende Strecke ist öffentliche Straße im Sinne des StrG LSA. Sie dient überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und dem überörtlichen Verkehr innerhalb des Landkreises Börde und erfüllt daher die Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 1 Nr. 2 StrG LSA. Sie hat somit die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße und ist deshalb zur Kreisstraße des Landkreises Börde aufzustufen.
Die Umstufung als straßenrechtliches Instrument bietet keinen Ermessensspielraum sondern ist eine gebundene Entscheidung, die bei Vorliegen der Voraussetzungen obligatorisch vorgenommen werden muss. Mit der Übergabe der Straßenbaulast verbundene finanzielle Mehrbelastungen werden bei einer Umstufung nicht berücksichtigt.
Die Stadt Wanzleben-Börde und der Landkreis Börde sind sich über die Aufstufung des genannten Abschnittes zur Kreisstraße einig. Die Umstufungsvereinbarung ist vorbereitet und kann nach dem Beschluss des Kreistages von beiden Straßenbaulastträgern unterzeichnet werden.
Beginn und Ende des Aufstufungsabschnittes:
von der Kreisgrenze Salzlandkreis/Landkreis Börde, bei Netzknoten 4034 095 Station 1.840, bis zum Knoten B 180/B 180 gvF im Ortsteil Klein Germersleben, bei Netzknoten 3934 041 Station 0.000, mit einer Länge von 2.013 Metern sowie
vom Knoten B 180/B 180gvF im Ortsteil Klein Germersleben, bei Netzknoten 3934 041 Station 0.000 bis zum Knoten B 180/B 180gvF im Ortsteil Klein Germersleben, bei Netzknoten 3934 058 Station 0.000 mit einer Länge von 163 Metern sowie
vom Knoten B 180gvF/B 180 im Ortsteil Klein Germersleben, bei Netzknoten 3934 041 Station 0.000 über den Netzknoten 3934 046, zum Knoten B 180gvF/B 180, bei Netzknoten 3934 058 Station 0.000 mit einer Länge von 159 Metern sowie
vom Knoten B 180gvF/B 180 im Ortsteil Klein Germersleben, bei Netzknoten 3934 058 Station 0.000 bis zum Knoten B 180/K 1264 im Ortsteil Bottmersdorf, bei Netzknoten 3934 096 Station 0.000 mit einer Länge von 2.190 Metern sowie
vom Knoten B 180/K 1264 im Ortsteil Bottmersdorf, bei Netzknoten 3934 096 Station 0.000, bis zum Knoten B 180/B 246 Wanzleben Stadt, bei Netzknoten 3934 097 Station 0.000 mit einer Länge von 2.784 Metern
mit einer Gesamtlänge von 7.309 Metern zu Kreisstraße des Landkreises Börde aufgestuft wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Feldkarten Blätter 106-111 der Straßendatenbank Sachsen-Anhalt (8 Seiten); enthält noch die bis zum 31.03.2019 gültige Straßenbezeichnung B 180
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