Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/D3/0702  

 
 
Betreff: Schulstandort Wolmirstedt (Schultausch zwischen der Stadt Womirstedt und dem Landkreis Börde)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Fiedler, Ann-Marie
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
28.05.2019 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
12.06.2019 
50. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses geändert beschlossen  (2019/D3/0702)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.06.2019 
27. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2019/D3/0702)  
Anlagen:
Beschluss Kreistag vom 20.06.2018
Beschluss Kreistag vom 28.11.2018

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreistag stimmt einem Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde, als geeignetste Lösungsvariante zur Sicherstellung der erforderlichen Schulanlagen für den Schulbetrieb der Gemeinschaftsschule Johannes Gutenberg, grundsätzlich zu.

 

2. Der Landrat wird beauftragt, den Entwurf einer Rahmenvereinbarung zum Schultausch mit der Stadt Wolmirstedt zu verhandeln und dem Kreisausschuss bis zum 31.08.2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis wurde am 28.11.2018 mit der Aufhebung des Beschlusses vom 20.06.2018 zum Schultausch vom Kreistag beauftragt, nach Lösungen zur räumlichen Situation am derzeitigen Standort der Grund- und Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ zu suchen. Aufgrund steigender Raumbedarfe beider Schulen, ist eine Kapazitätserweiterung erforderlich, die sich in der jetzigen Schulkubatur nur eingeschränkt umsetzen lässt. Die Umsetzung der jeweiligen pädagogischen Konzepte ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Dies resultiert auch daraus, dass Schüler und Lehrer der Gemeinschaftsschule eine Außenstelle in der Harnisch-Schule nutzen müssen, was zu erheblichen Belastungen bei den betroffenen Schülern wie auch Lehrern führt und dem Grundgedanken einer Gemeinschaftsschule widerspricht.

 

Folgende Lösungsvarianten wurden betrachtet:

1. Campusvariante: Abriss Aula und Neubau von 12 Unterrichtsräumen am Standort Meseberger Straße zur Nutzung durch die Gemeinschaftsschule wie auch Umbau der Mensa zu einer Aula mit Mensanutzung.

2. Schultausch: Einzug der Grundschule in den Schulkomplex der ehemaligen Harnisch- Schule und Übernahme des Eigentums durch die Stadt Wolmirstedt. Vollständige Nutzung des Schulkomplexes an der Meseberger Straße durch die Gemeinschaftsschule und Übergang des Eigentums an den Landkreis Börde.

 

Hinsichtlich der Bewertung der Varianten fanden:

- die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes,

- schulorganisatorische Aspekte (Stundentafel, Pausengestaltung, Schulhof, Turnhallennutzung),

- Kommunales Hausrecht (Verbot der Investition in fremdes Eigentum, Haushaltsplan),

- Wirtschaftlichkeit (Kosten, Nachnutzung),

- Städtebaulicher Aspekt (Leerstand, Ansicht) und die

- Zeitschiene

besondere Beachtung.

 

Daraus ergibt sich folgendes für die einzelnen Lösungsvarianten.

 

Zu 1

Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse bleiben bestehen. Die Flexibilität für zukünftige Bedarfe bleibt weiterhin eingeschränkt. Die pädagogischen Konzepte sind begrenzt umsetzbar. Die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten ist weiterhin notwendig (Mensa, Aula, Lehrerzimmer, Schulverwaltung). Die haushaltsrechtliche Problematik des Verbots der Investition in fremdes Eigentum ist weiter gegeben. Die Schulhoffläche muss aufgrund steigender Schülerzahlen (gymnasiale Oberstufe) und neuem Anbau erweitert werden. Die Turnhallennutzung ist durch Nutzung beider Schulen erschwert. Hinzu kommt die steigende Nutzung durch die Gemeinschaftsschule aufgrund der aufwachsenden Oberstufe.

 

Zu 2

Die Umsetzung der pädagogischen Konzepte kann ganzheitlich und flexibel erfolgen. Die Eigentumsverhältnisse ermöglichen ein bedarfsorientiertes, sich den Veränderungen anpassendes Handeln des jeweiligen Schulträgers. Für zukünftige Bedarfe besteht ein größerer Gestaltungsspielraum. Der Leerstand der Harnisch Schule wird aufgehoben. Die Turnhallennutzung kann effizienter gestaltet werden.

 

In Konsequenz wird der Schultausch favorisiert, da damit eine langfristige und zukunftsorientierte Lösung für beide Schulen geschaffen wird.

 

Der Landrat wird bevollmächtigt, die weiteren Vertragsverhandlungen zu führen und den Fach- wie auch Kreisausschuss fortlaufend zu informieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Noch nicht bekannt

Produkt:

21911

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

1. Beschluss Kreistag vom 20.06.2018
2. Beschluss Kreistag vom 28.11.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschluss Kreistag vom 20.06.2018 (84 KB)    
Anlage 2 2 Beschluss Kreistag vom 28.11.2018 (81 KB)