Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/D3/0701  

 
 
Betreff: Schulsozialarbeit im Landkreis Börde (Übergangsfinanzierung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Fiedler, Ann-Marie
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
28.05.2019 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
12.06.2019 
50. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses geändert beschlossen  (2019/D3/0701)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
12.06.2019 
27. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2019/D3/0701)  
Anlagen:
Entwurf Schreiben an Ministerpräsidenten

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Übergangsfinanzierung der, bisher über das Paket Bildung und Teilhabe geförderten, Stellen für Schulsozialarbeit ab dem 01.08.2019 bis zum 31.12.2019 in Höhe von insgesamt 244.000 €. Die Finanzierung erfolgt anteilig mit 12.000 € als Eigenbeteiligung durch die Gemeinnützigen Paritätischen Sozialwerke – PSW GmbH. Die Deckung der Restsumme in Höhe von 232.000 € erfolgt mit 93.000 € (40%) durch den Landkreis und mit 139.200 € (60%) durch die Gemeinden. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, in die Haushaltsplanungen 2020/2021 die Weiterfinanzierung der neun Stellen der Schulsozialarbeit einzuplanen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sind in den Jahren 2011-2013 seitens des Bundes auch Mittel für die Schulsozialarbeit ausgereicht worden. Da es im Rahmen des Gesamtpakets zu Überzahlungen gekommen war, galt es zunächst auf gerichtlichem Weg zwischen Bund und Ländern zu klären, welche Mittel bei den Ländern verbleiben durften. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom März 2015 brachte für die Kommunen das positive Ergebnis, die Mittel für die Schulsozialarbeit voll nutzen zu können. Deshalb entschloss sich der Landkreis, die noch nicht verwendeten Mittel für die Schulsozialarbeit an Grundschulen zur Verfügung zu stellen.

 

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens konnten sich Grundschulen für die Förderung vom 01.08.2017 bis 31.07.2019 bewerben. Die Auswahl der Schulen erfolgte durch die Kreisverwaltung auf Grundlage von Qualitätskriterien. Diese Qualitätskriterien sind ebenfalls Bestandteil der Kooperationsvereinbarung mit dem Leistungserbringer Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke – PSW GmbH – Erziehungshilfeverbund Börde-Harz. Folgenden Grundschulen wird die Förderung zuteil:

 

-Altenweddingen

-Barleben

-Flechtingen

-Hötensleben

-Rätzlingen

-Rogätz

-Samswegen

-Ummendorf

-„A. Diesterweg“ Wolmirstedt

 

Schulsozialarbeit agiert im Lebens- und Lernraum Schule. Sie ist dort eine Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule, insbesondere aber für jene, die bei individuellen Problemen und Konfliktsituationen sozialpädagogische Hilfe, Unterstützung und Zuwendung suchen bzw. benötigen. Zu den Angeboten und Unterstützungsleistungen gehören Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler, aber auch sozialpädagogische Gruppenarbeit sowie offene Kontakt- und Freizeitangebote für alle Kinder und Jugendlichen. Die Zusammenarbeit mit und die Beratung von Lehrkräften und Eltern sind ebenso von großer Bedeutung wie die Vernetzung mit dem Gemeinwesen.

 

Schulsozialarbeit kann einen wichtigen Beitrag leisten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und in Krisensituationen zu intervenieren. Insofern ist Schulsozialarbeit ein Angebot von Schule und Kinder- und Jugendhilfe.

 

Im Landkreis Börde sind derzeit 40 Schulsozialarbeiter tätig. 31 Stellen wurden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Diese Förderung läuft zum 31.07.2019 aus. Aktuell hat der Landtag mit Beschluss vom 19.12.2018 die Landesregierung beauftragt, ein langfristiges Landesprogramm zur Fortführung der Schulsozialarbeit ab 2020/2021 zu erarbeiten.

Vor diesem Hintergrund ist die weitere Förderung der 9 Stellen der Schulsozialarbeit über den 31.07.2019 hinaus zu betrachten.

 

Die Weiterfinanzierung bis zum 31.12.2019 ist wie folgt angedacht:

 

244.000 € Summe des Personalaufwandes bis zum 31.12.2019

 

- 12.000 € Gemeinnütziges Paritätische Sozialwerke – PSW GmbH – Eigenbeteiligung des Verbandes

- 232.000 € Restsumme

- 93.000 € = 40% Landkreis

- 139.200 € = 60% Gemeinden

(15.500 € pro Gemeinde mit Schulsozialarbeiter oder 10.700 € alle 13 Gemeinden)

 

Der Landkreis Börde fordert eine Rückerstattung der zu verauslagenden Mittel vom Land. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Finanzierung nicht für das Jahr 2020 sichergestellt werden. Daher erfolgte außerdem eine Anfrage zur Übernahme der Finanzierung der über das Paket Bildung und Teilhabe geförderten Stellen bis zum 31.07.2020 durch das Land sowie die Forderung zur Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen, welche zukünftig Schulsozialarbeit bedarfsgerecht an allen Schulen fördern. Das entsprechende Schreiben an das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt wurde bereits versandt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Gesamtsumme 244.000 EUR, Anteil des Landkreises 93.000 EUR

Produkt:

36312

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Verteilung der Finanzierungsanteile siehe Sachdarstellung und Begründung

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen: Fortführung der bestehenden 9 Stellen der Schulsozialarbeit

 

 


Anlagen:

 

- Entwurfsschreiben an den Ministerpräsidenten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Schreiben an Ministerpräsidenten (42 KB)