Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/68/0698  

 
 
Betreff: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sporthalle "Am Bruch" in Oschersleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lisko SLin Kaufmännisches Gebäudemanagement
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schulze, Elke
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
08.05.2019 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/68/0698)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.05.2019 
26. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/68/0698)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt einer überplanmäßigen Auszahlung im Budget 424112 (Sporthalle Am Bruch OC – STARK III) in Höhe von 125.000 € zur Absicherung der Finanzierung der Baumaßnahme zu.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag ist gemäß § 4 Nr. 2 der Haushaltssatzung des Landkreises Börde für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zuständig, wenn der Vermögenswert 100.000 € übersteigt.

 

Der Landkreis Börde ist Eigentümer der Sporthalle „Am Bruch“ Oschersleben, die für den Schulsport des Gymnasiums Oschersleben und der Berufsschule Oschersleben genutzt wird. Mit Bescheid vom 15.05.2017, ergänzt mit Änderungsbescheid vom 09.10.2018, wurde dem Landkreis Börde ein Zuschuss im Rahmen des STARKIII(plus)EFRE-Programms  in Höhe von 1,327 Mio. EUR für die energetische und allgemeine Sanierung der Sporthalle bewilligt. Die Baumaßnahme mit einem Investitionsvolumen von 2,254 Mio. € wurde fristgemäß zum 14.04.2018 begonnen. Vorgesehene Maßnahmen sind u. a. die Erneuerung der Flachdachabdichtung einschl. Wärmedämmung, die Erneuerung der Kesselanlagen, der Austausch der vorhandenen Lüftungsgeräte für Sporthalle sowie den Umkleide-und Sanitärbereichen, die Anpassung der vorhandenen Regelungstechnik, der Einsatz von LED-Lampen für die Hallenbeleuchtung, die Erneuerung der kompletten Blitzschutzanlage, der Einbau einer elektroakustischen Anlage sowie die Umsetzung von Brandschutzauflagen.

 

Der Trend im Land Sachsen Anhalt hinsichtlich des Baubooms und der damit im Zusammenhang stehenden gravierenden Kostensteigerungen bei den Investitionen wirkt sich auch bei den Baumaßnahmen des Landkreises Börde aus.  Der Antrag und die Kostenberechnungen basierten auf einem Planungsstand von 2016. Während der baulichen Umsetzung ergaben sich Kostenänderungen, vorrangig begründet durch höhere Ausschreibungsergebnisse. Die Angebote nach Ausschreibung lagen z.T. weit über den zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der dem Bescheid zugrunde liegenden Plankosten. Einzelne Ausschreibungen mussten auf Grund überhöhter, unangemessener Angebotspreise aufgehoben werden.

 

Hinsichtlich der Baumaßnahmen an der „Sporthalle am Bruch“, die bis Juli 2019 realisiert sein sollen, ergibt sich noch ein Mehrbedarf in Höhe von 150 TEUR. Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2014 bis 2019 stehen im Budget insgesamt 2.342 TEUR zur Verfügung. Bislang sind bereits 2.317 TEUR beauftragt, insoweit sind noch 25 TEUR verfügbar. Für die nachstehend aufgeführten Mehrkosten  sind mithin 125 TEUR über einen ÜPL-Antrag zu decken. Im Zuge der Bauausführung werden Nachtragsleistungen aus konstruktiven, statischen oder unvorhersehbaren die Maßnahmen folgender Gewerke der Kostengruppe 300 erforderlich.

 

Dieses betrifft:

 

1. Los 5  (Dachdecker) in Höhe von 53.000 EUR durch:

- zusätzliche Trapezblechstützungen für Lüftungsöffnungen, Rohr- und Kabeldurchgänge

- zusätzliche Abdeckung der Stahlblechattika nach der Änderungsausführung Dachrand

- weitere Dachanschlussarbeiten Rundausschnitt Dach 7

- Attikaverbreiterung Dach 1 auf Grund notwendiger Kabelüberbrückungen

- nachträgliche Vereinbarung für die Montage von Sekuranten

- Überbrückung vorgefundener Kabelbündel für die Montage in der Attika

 

2. Los 3 (Gerüstbau) in Höhe von 18.000 EUR durch:

Erweiterung des Raumgerüstes mit zusätzlichen Arbeitsebenen für die Montage der Dach- abläufe, RWA-Anschlüsse und Deckenstrahlplatten sowie für die Montage der Oberlichter in die Glasebene

 

3. Los 4 (Rohbau) in Höhe von 5.000 EUR durch:

- Zusatzleistungen für den Durchbruch der Außenwand für den neuen Fluchtweg

- Zusatzleistungen für den Fußboden in der Behindertentoilette

- Nachfolgearbeiten für die Prallwand erforderlich

 

4. Los 6 (Metallbau) in Höhe von 74.000  EUR durch:

- angekündigte Mengenmehrungen im Zuge der Montage der Oberlichter

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen liquiden Mitteln für Baumaßnahmen des Vorjahres.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

125.000 EUR

Produkt:

42111

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-keine-