Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
-entfällt-
Für die gesamtkonzeptionelle Umsetzung der Baumaßnahmen am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Weferlingen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ wird der Kreistag über die Umsetzung der Variante 1 der Machbarkeitsstudie der arc architekturconzept GmbH vom 04.03.2019 in Kenntnis gesetzt.
Sachdarstellung, Begründung:
Aus der Folge der vorliegenden Beschlüsse des Kreistages Nr. 2019/40/0661 (Prioritätenliste) und Nr. 2019/BLR/0679 (Ablehnung GB-Campus Klein Oschersleben) ist nach Ablehnung des auf Rang 1 der Prioritätenliste gesetzten Vorhabens nun die auf Rang 2 gesetzte Maßnahme „Sanierung und Ersatzneubau des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums Weferlingen“ zur Antragstellung zu bringen. Der Beschlussvorlage 2019/40/0661 lag eine Kostenschätzung zugrunde, die von einem Investitionsvolumen in Höhe von 8,6 Mio. EUR ausging.
Zur rechtzeitigen Beantragung der Bundesmittel ist die Durchführung eines europaweiten VgV-Verfahrens für die Freiberuflichen Leistungen (Planungsleistungen) erforderlich. Basis dieses Vergabeverfahrens ist eine genaue Leistungsbeschreibung der Baumaßnahme einhergehend mit einer möglichst genauen Kostenschätzung. Hierzu wurde die arc architekturconzept GmbH mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Behebung funktionaler und baulicher Defizite für das Gymnasium beauftragt. Für die Erstellung des Gesamtkonzeptes waren mehrere Varianten mit deren Grobkostenschätzungen und zeichnerischen Darstellungen (Grundrisse, Ansichten) zu entwickeln. Nach Betrachtung weiterer Parameter wie Funktionalität, Umsetzung pädagogischer Ansätze und Wegebeziehungen sollten die vorgeschlagenen Lösungen mit der Denkmalschutzbehörde im Rahmen einer Voranfrage zur Realisierung abgestimmt werden. Im Ergebnis lagen 3 Varianten vor, die hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu vergleichen waren. Die wesentlichen Inhalte der Machbarkeitsstudie sind in der beigefügten Präsentation dargestellt.
Die Verwaltung entschloss sich, unter Berücksichtigung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, unter dem Gesichtspunkt des abgestimmten Raumprogrammes sowie der zeitnahen Herstellung einer ganzheitlichen Barrierefreiheit die Variante 1 umzusetzen. Diese Variante sieht die Sanierung des Hauptgebäudes Haus A und einen Ersatzneubau für die Gebäude B und C zzgl. weitere Räume vor und geht von einem Investitionsvolumen in Höhe von 9,04 Mio. EUR aus. Unter Berücksichtigung des max. Förderzuschusses von 5,70 Mio. EUR müssen somit Eigenmittel in Höhe von 3,34 Mio. € aufgebracht werden. Davon entfallen 7,63 Mio. EUR auf den Ersatzneubau und 1,41 Mio. EUR auf die Sanierung des Gebäudes A. Es ist die wirtschaftlichste, nachhaltigste und funktionalste Variante und von der Umsetzung in zwei Bauabschnitten sowohl finanziell als auch hinsichtlich des laufenden Schulbetriebes am besten geeignet. Mit der Schulleitung wurde das Einvernehmen zu dieser Variante bereits hergestellt. Die weiterhin betrachteten Varianten weisen Investitionskosten zwischen 9,5 bis 11,5 Mio. EUR aus.
Zur finanziellen Umsetzung stehen lt. Haushaltsplan Mittel in Höhe von 8,61 Mio. EUR bereits zur Verfügung. Eingeplant waren bereits die Bundesmittel nebst Eigenmittelanteil unter der Maßnahme 0302 FÖS „Börde-Schule“ Klein Oschersleben - Baumaßnahmen/ Bundesprogramm) lt. Rang 1 der Prioritätenliste in Höhe von 6,31 Mio. EUR sowie Eigenmittel für das Gymnasium Weferlingen in Höhe von 2,30 Mio. EUR unter der Maßnahme 0401. Diese beiden Maßnahmen werden künftig als neue Maßnahme – Gymnasium Weferlingen - Baumaßnahmen/Bundesprogramm im Budget 768023 geführt.
Mithin ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von 0,43 Mio. EUR, der bei der Haushaltsplanung 2020/2021 mit der Priorität 1 für das Haushaltsjahr 2022 noch berücksichtigt werden muss.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
-Gymnasium Weferlingen – Machbarkeitsstudie/Entwicklungskonzept
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