Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/01/0693  

 
 
Betreff: Berichtswesen des Landkreises Börde zum 1. Quartal 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Stabsstelle Steuerung und Entwicklung Bearbeiter/-in: Koch, Eileen
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
08.05.2019 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2019/01/0693)  

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Die Information zum Berichtswesen des Landkreises Börde zum 1. Quartal 2019 wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der kreisweite Steuerungsprozess des Kreisentwicklungskonzeptes besteht nun nicht mehr (nur) in der Verteilung von Finanzen (Inputs), sondern in der Steuerung der genannten Ziele und der Zielerreichung und zeigt sich in zeitlich immer wiederkehrenden Kreisläufen und Schleifen:

 

  • Formulierung bzw. Neugestaltung der operativen Ziele (Grundsatzziele des Produktbuches),
  • Kriterien zur Zielerreichung (Kennzahlen),
  • konkrete Maßnahmen und Umsetzung (Ziele des aktuellen Haushaltsjahres im Produktbuch)
  • Berichtswesen der Verwaltung zur Zielerreichung, (Quartalsberichte an die Ausschüsse und die Verwaltungsleitung)

 

Die speziellen Anforderungen an die Aufgaben von Kommunalverwaltungen müssen bei dem Aufbau eines Controllingsystems dieser Zielsystematik im Landkreis Börde jederzeit mit einfließen. Unter dem Aspekt, das zukünftige Handeln zielgerichtet zu gestalten und eine dezentrale Ressourcen- und Ergebnisverantwortung durchzusetzen ist ein zentrales Controlling unverzichtbar. Nur so kann jederzeit Aussagefähigkeit und Transparenz der Verwaltung gewährleistet werden. Gem. § 20 S. 1 KomHVO ist die Verwaltungsführung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitssteuerung zur Einrichtung des Controllings und somit ein zentrales Berichtswesen als Informationsquelle berechtigt. Die Berichtspflicht ist im § 26 KomHVO verankert.

Die grundlegende Ausrichtung hierfür ist eine zielorientierte Steuerung basierend auf dem Kreisentwicklungskonzept, mit der die Kreisverwaltung nicht mehr nur mit Finanzen (Inputs) steuert, sondern das formuliert, was am Ende als zentrales Ergebnis der kommunalpolitischen Aktivitäten stehen soll (Zielerreichung).

Das Berichtswesen gilt als das zentrale Instrument des Controllings. Es unterstützt die Con-trolling-Funktion der regelmäßigen Informationsversorgung der Führungskräfte und der politischen Gremien mit dem Ziel, fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Aus diesem Grund wird dem Kreisausschuss, welcher nach § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde u.a. als Ausschuss für Angelegenheiten des Finanz-, Haushaltswesens und der Rechnungsprüfung zuständig ist, nach Ablauf des jeweiligen Quartals zusammengefasste Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Berichterstattung soll, neben einem Soll-Ist- Vergleich des Ergebnis- und Finanzplanes vor allem Prognosen zur weiteren Haushaltsdurchführung enthalten und erstmalig Aussagen zu Stand und Prognose der Zielerreichung abbilden. Wobei hier zu beachten sind, dass die Zielsetzungen des Kreisentwicklungskonzeptes erst in der Haushaltsplanung 2020/2021 enthalten sein werden.

Folgende Termine waren bereits/ sind für die Berichterstattung im Kreisausschuss vorgesehen:

  • 20.03.2019 - Integration des Kreisentwicklungs- Konzeptes in den Haushalt 2020/ 2021, Information zum Doppelhaushalt 2020/2021
  • 08.05.2019 - Berichterstattung 1. Quartal 2019
  • 11.09.2019 - Berichterstattung 2. Quartal 2019
  • 27.11.2019 - Berichterstattung 3. Quartal 2019, Haushaltssatzung 2020/ 2021

 

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Anlagen:

 

Berichterstattung zum 1.Quartal 2019