Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt: Die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 01.04.2019) beigefügte „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan“ mit Wirkung ab dem 01.07.2019. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18. Dezember 2012 (GVBl. LSA S. 624), mehrfach geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2017 (GVBl. LSA S. 197) und auf der Grundlage der §§ 8 Abs. 1, 45 Abs. 2 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17.06.2014 in der jeweils geltenden Fassung, ist der Rettungsdienstbereichsplan als Satzung zu beschließen.
Die am 10.12.2014 beschlossene Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Börde (Rettungsdienstbereichsplan) soll dauerhaft eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Rettungsdienstbereich gewährleisten und mindestens im Abstand von 5 Jahren fortgeschrieben werden.
Im Ergebnis des Gutachtens zur Bedarfsüberprüfung für den Rettungsdienst des Landkreises Börde, in Vorbereitung und Durchführung des verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren zur Erteilung einer Genehmigung als Konzession für die Erbringung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes zum 01.07.2019, ist die Änderung der Satzung zu folgenden wichtigen Punkten erforderlich:
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1_Entwurf_Erste Satzung zur Änderung der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Börde 2_Satzung_Rettungsdienstbereichsplan_Lesefassung_2019(1) 3_Anlage 1 Rettungsmitteldienstplan ab 01.07.2019 4_Anlage 2 Übersicht zu den Rettungswachenversorgungsbereichen im Landkreis Börde 5_Anlage 3 Kartografische Darstellung der Hilfsfristen je RWVB für RTW 6_Anlage 4 Kartografische Darstellung der Hilfsfristen je RWVB für NEF 7_ Anlage 5 Übersicht Leistungserbringer
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