Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/51/0687  

 
 
Betreff: Information zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung aus Mitteln des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - Prioritätenliste
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
15.04.2019 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Entfällt -


Sachdarstellung, Begründung:

 

Um eine nachhaltige familien- und kinderfreundliche Infrastruktur zu schaffen, sollen mit Hilfe der Zuwendungen notwendige Investitionen zur Schaffung oder Ausstattung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegegestellen für Kinder bis zum Schuleintritt realisiert werden.

Bei der Auswahl der Förderprojekte wird ein besonderer Schwerpunkt auf wirtschaftlich sinn-volle und langfristig notwendige Standorte gelegt. Dies ist an Standorten mit einer gegenwär-tig hohen Auslastung gepaart mit einer als gesichert prognostizierten Belegung für die nächsten 15 Jahre gegeben.

Gemäß der Förderrichtlinie können Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze (neu entstehend oder ohne Erhaltungsmaßnahmen aufgrund von Auflagen wegfallend) für Kinder bis zum Schuleintritt gewährt werden.

Vorrangig werden Investitionen gefördert, mit denen eine Platzerweiterung verbunden ist. Gemäß § 10 (1) KiFöG LSA sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen verantwortlich.

Die Förderung der Platzerweiterungen durch das Investitionsprogramm bildet einen wichtigen Baustein zur Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung. Durch die Investitionen werden die Einrichtungen als Orte der elementaren Bildung gestärkt, die einen wichtigen Bestandteil der des Gemeinwesens sowie der kommunalen Daseinsvorsorge bilden. Durch ein vielfältiges, wohnortnahes Betreuungsangebot von freien und kommunalen Trägern kann sich der Landkreis Börde als attraktiver Lebensmittelpunkt für Familien mit Kindern vor dem Schulein-tritt behaupten. Baumaßnahmen sind nur zu gewähren, wenn folgende durch die Förderricht-linie definierten Bedingungen erfüllt werden:

 

 

Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze bzw. Erhalt, wenn durch bauliche Auflagen ein Wegfall droht (vgl. 2.3),

Nachweis der vorhandenen Eigenmittel i.H.v. 46% der Gesamtsumme,

Die Mindestfördersumme beträgt 30.000,00 € (54% der Gesamtkosten, somit Ge-samtsumme mindestens 55.555,55 €),

Die Maßnahmen sind bis zum 30.06.2022 abzuschließen (sind der Nutzung zu über-geben). Nachweis über Bauablaufplan,

Barrierefreiheit (vgl. 4.2),

 

Sicherstellung und Nachweis der Auslastung der Einrichtung für die nächsten 15 Jah-re (5 Jahre bei Kindertagespflegestellen), um Wirtschaftlichkeit nachzuweisen (vgl. 4.3),

Beginn der Maßnahme erst nach Bewilligung des Antrages (vgl. 4.4),

Bei Investition in fremdes Eigentum ist nachzuweisen, dass für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist, die Liegenschaft per Nutzungsvertrag zur Verfügung steht (vgl. 4.9),

Förderfähig sind nur Plätze bis zum Schuleintritt (vgl. 2.1).

Werden diese Förderbedingungen von mehr als einer Einrichtung erfüllt, können folgende weitere Überlegungen, in Anlehnung an die Kriterien des §10 KiFöG, in Betracht einbezogen werden.

Belegung der Tageseinrichtungen, Auslastung nach Kapazität ohne Ausweichobjekte über 90% aktuell: ja oder nein

Belegung der Tageseinrichtungen, Auslastung nach Kapazität ohne Ausweichobjekte über 90% in den nächsten 15 Jahren aus Jugendhilfeplanung: ja oder nein

Besteht eine transparente Bedarfsplanung der Gemeinde: ja oder nein

Sicherstellung der Maßnahme durch Beschluss der Gemeinde zum Bau/ zur Investiti-on (damit auch Legitimierung zur zeitnahen Umsetzung des Bauvorhabens möglich): ja oder nein

Wirtschaftlichkeit der Einrichtung, Nachweis durch bestehende LEQ: ja oder nein

 

Die Kennzahlen ergeben jeweils „ja“ oder „nein“ und ein Ergebnis, wohin die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt werden.

 

Außerdem wurden Aspekte wie die räumliche Verteilung der Einrichtungen, die Art der Trä-gerschaft und die Kosten pro neuen Betreuungsplatz in die Prioritätensetzung mit einbezo-gen. Insgesamt werden durch den Bund für den Landkreis Börde 2.282.540,34 € ausgereicht. Nach Aufforderung zur Vorantragstellung reichten bis zum Stichtag 31.01.2019 insgesamt 19 Einrichtungen von 14 kommunalen und 5 freien Trägern Voranträge mit einem Ge-samtförderbedarf 6.718.645,00 € ein. Dabei handelt es sich um Einrichtungen aus dem ge-samten Gebiet des Landkreises Börde. Anhand der Förderbedingungen sowie der oben ge-nannten Kriterien wurde eine Prioritätenliste erstellt. In deren Ergebnis sind 7 Einrichtungen (4 kommunale und 3 freie) prioritär zu fördern, die zusammen 84 neue Betreuungsplätze schaffen und 145 Plätze mit Auflagen nachhaltig erhalten. Der Gesamtfördersummenbedarf liegt bei 2.329.219,00 €, die Fördersumme wird anteilmäßig auf alle zu fördernden Projekte umgelegt.

 

Einrichtung/ Träger:

 

I-Kita „Ratz und Rübe“ Haldensleben/ Lebenshilfe Ostfalen

I-Kita "Wawuschel" Oschersleben/ AWO Kreisverband Börde

Kita "Zwergenland" Erxleben/ Verbandsgemeinde Flechtingen

Kita "Drömlingspatzen" Rätzlingen/ Stadt Oebisfelde-Weferlingen

Kita "Sonnenschein" Hohendodeleben/ Gemeinde Wanzleben

Kita "Arche Noah" Eilsleben/ Ev. Kirchgemeinde Eilsleben

Kita "Kuschelnest" Bornstedt/ Gemeinde Hohe Börde

 

Nach aktueller Bedarfsabfrage des Amtes für Bildung und Kultur liegt der Investitionsbedarf bei insgesamt 26.176.834,00 € im Jahr 2018 (unter Berücksichtigung der 2017 gemeldeten Bedarfe bei 38.775.277,00 €).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen: