Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Sachdarstellung, Begründung:
Im Ergebnis der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen wie z. B. dem Anstieg von prekärer Arbeits- und Lebensverhältnisse können sich besondere sozialpädagogische Bedarfe ergeben. Diese Bedarfe äußern sich bereits im Arbeitsfeld der Kindertagesein-richtungen. Gleichzeitig zeigt sich aus entwicklungspsychologischer Sicht eine beson-dere Wirksamkeit von sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten im Bereich der Frühförderung von Kindern.
Vor diesem Hintergrund hat das Land Sachsen-Anhalt eine zusätzliche Förderung von (sozial)-pädagogischen Fachkräften ermöglicht. Die Grundlage für die Verteilung und Weiterleitung der Mittel bildet der § 23 KiFöG LSA sowie die am 01.04.2019 erlassene Verordnung über das Verfahren der nach § 23 Abs. 1 KiFöG zur Verfügung gestellten Mittel (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 KiFöG). Rechtsgrundlage bilden der § 23 KiFöG LSA sowie die Verordnung über das Verfahren der nach § 23 Abs. 1 KiFöG zur Verfügung gestellten Mittel (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 KiFöG).
Gemäß dem Verteilungsschlüssel entfallen auf die 178 Tageseinrichtungen des Land-kreises Börde die Fördermittel für die Jahrespersonalkosten für 7 pädagogische Fach-kräfte in Vollzeit.
Entsprechend der Richtlinie des Ministeriums sollen die Kindertageseinrichtungen zur Herstellung von Chancengerechtigkeit und zum Ausgleich individueller Benachteiligun-gen von Kindern durch besondere Förderung beitragen und so vor allem eine positive Bildungsbiografie aller Kinder befördern.
Gefördert wird die personelle Unterstützung für ausgewählte Tageseinrichtungen im Umfang von mindestens 0,5 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VZÄ) je Einrichtung.
Ziele der Förderung sind gemäß der Verordnung insbesondere:
a)die Stärkung der Resilienz[1] der Kinder, b)die allgemeine Gesundheitsförderung, c)die Stärkung der sprachlichen Bildung, d)die Stärkung der inklusiven Bildung e)der Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen, f)die Stärkung der Kinderbeteiligung, g)die Stärkung der Einrichtung in der Zusammenarbeit mit den Eltern, h)die Stärkung der Team- und Netzwerkarbeit und i)die Stärkung der Fachlichkeit der Einrichtung im Umgang mit Heterogenität und Interkulturalität. Unter Beteiligung der Kitafachaufsicht sowie nach Diskussion im Unterausschuss am 25. März 2019 wird empfohlen zunächst allen Tageseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich für die Mittel für die Jahrespersonalkosten zu bewerben/ qualifizieren. Ein besonderer Fokus soll im Landkreis auf die Förderung von Kindern mit besonderen Förderschwerpunkten in integrativen Kitas gelegt werden, somit wird empfohlen zwei der sieben VZÄ auf integrative Kitas zu verteilen, sofern die Antragsbegründung die benannten Bedingungen erfüllen.
Im Antragsverfahren sollen die Träger der Kindertageseinrichtungen eine Begründung von bis zu zwei DIN A4-Seiten vorlegen und hierbei aufzeigen, welche Bedarfe sie in Ihren Einrichtungen sehen und wie sie diese ermittelt haben. Daraus soll dann eins oder mehrere der oben genannten oder anderen Ziele abgeleitet und konkretisiert werden. Anschließend sollen die Träger darlegen wie und mit welchen Mitteln sie die benannten Ziele erreichen wollen, so wie die Erfolgskontrolle stattfindet.
Werden Anträge mit einem Bedarf für mehr als 7 VZÄ eingereicht, werden folgende weitere Überlegungen, in Anlehnung an die Kriterien des §10 KiFöG, in Betracht ein-bezogen. Die Beurteilung erfolgt durch die Kitafachaufsicht hinsichtlich:
Im Ergebnis können somit maximal 22 Punkte je Antrag vergeben werden.
[1] psychische Widerstandsfähigkeit Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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