Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/51/0685  

 
 
Betreff: Antrag auf Anerkennung der Bördekita gGmbH als freier Träger der Jugendhilfe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.04.2019 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2019/51/0685)
Anlagen:
Anlage Bördekita

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Börde beschließt die Anerkennung der „Bördekita gGmbH“ als freier Träger der Jugendhilfe.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 Grundlage für die Anerkennungsverfahren bildet die Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII im Landkreis Börde vom 16.09.2008.

 

Im Punkt 5. der o. g. Richtlinie sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren festgelegt, welche sich in die vier Hauptpunkte:

 

Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe,

Verfolgung gemeinnütziger Ziele,

Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit des Trägers und

Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gliedern.

 

Zur Prüfung der in der Richtlinie verankerten Voraussetzungen hat die Verwaltung einen entsprechenden Prüfbogen erarbeitet, welcher fallbezogen auf die Antragstellung der „Bördekita gGmbH“ als Anlage beigefügt ist.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Antragsteller „Bördekita gGmbH“ mit Sitz in Domersleben die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe erfüllt.

 

Aus vorgenannter Sachdarstellung sowie inhaltlicher Prüfung schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, die „Bördekita gGmbH“ als freier Träger der Jugendhilfe gem.

§ 75 SGB VIII durch Beschluss anzuerkennen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

texterwähnt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Bördekita (46 KB)