Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Grundlage für die Anerkennungsverfahren bildet die Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII im Landkreis Börde vom 16.09.2008.
Im Punkt 5. der o. g. Richtlinie sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren festgelegt, welche sich in die vier Hauptpunkte:
•Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe, •Verfolgung gemeinnütziger Ziele, •Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit des Trägers und •Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gliedern.
Zur Prüfung der in der Richtlinie verankerten Voraussetzungen hat die Verwaltung einen entsprechenden Prüfbogen erarbeitet, welcher fallbezogen auf die Antragstellung der „Bördekita gGmbH“ als Anlage beigefügt ist.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Antragsteller „Bördekita gGmbH“ mit Sitz in Domersleben die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe erfüllt.
Aus vorgenannter Sachdarstellung sowie inhaltlicher Prüfung schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, die „Bördekita gGmbH“ als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII durch Beschluss anzuerkennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: texterwähnt
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