Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreisausschuss hat gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu der in § 4 Nr. 2 genannten Wertgrenze, wenn der Vermögenswert 25.000,00 € übersteigt, zu beschließen. Im Januar 2019 informierte das Finanzministerium über den Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt, aus dem Ausgleichsstock jeweils 20 Mio. € pauschal für kommunale Investitionen als „Kommunaler Investitionsimpuls (KIP)“ in den Jahren 2019 bis 2021 zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Schlüssel für die Investitionspauschale gem. § 16 Abs. 3 FAG. Die für den Landkreis Börde vorgenommene vorläufige Berechnung sieht eine Zuweisung in 2019, 2020 und 2021 jeweils in Höhe von 430.437,00 € unter der Bedingung der Umsetzung und Abrechnung im entsprechenden Haushaltsjahr vor. Die Verwaltung hat für die Verteilung der Zuweisung eine Prioritätenliste aufgestellt, welche vom Landrat dem Kreistag bereits auf seiner Sitzung am 27.02.2019 informativ vorgestellt worden ist. Bei den Maßnahmen, die zwingend in 2019 umzusetzen sind, um nicht zuwendungsschädlich zu werden, wurde das Gymnasium Oschersleben mit der Maßnahme „WLAN –Ausbau“ in die Prioritätenliste aufgenommen. Das Gymnasium weist eine gute LAN-Verkabelung auf, welche in der Folge den kompletten WLAN-Ausbau ermöglicht. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme wird ein weiterer Schritt zur kompletten Digitalisierung des Gymnasiums erreicht. Die überplanmäßige Auszahlung zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt über das Budget 340011 (Schulen), Produkt 21711, Maßnahme-Nummer 0299, Konten:
Die Deckung dieser überplanmäßigen Auszahlung ist mit den KIP-Zuweisungen aus dem Produkt 61111, Konto 6811001 (Allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Maßnahme-Nummer 0006, gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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