Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/80/0681  

 
 
Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Leistungen im ÖPNV ab 01.01.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Schulz Justitiar
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Laue, Sabine
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.04.2019 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
Kreisausschuss Vorberatung
08.05.2019 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/80/0681)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.05.2019 
26. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/80/0681)
Anlagen:
öDA Anlage 1 - EU Vorinformation
öDA Anlage 2 Linienverzeichnis_2020
öDA Anlage 3 Trennungsrechnung BördeBus
öff. Dienstleistungsauftrag

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Börde schließt mit der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Leistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Wirkung vom 01.01.2020 auf dem Gebiet des Landkreises Börde ab.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates“, regelt in Artikel 5 die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen.

 

In dieser Verordnung ist festgelegt, dass bei Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an interne Betreiber ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag abgeschlossen werden muss.

 

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses Nr. 2018/80/0546 vom 09.05.2018 wurde seitens des Landkreises Börde die Vergabeabsicht einer Direktvergabe der Verkehrsleistungen an das kreiseigene Unternehmen BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgegeben. Nach Fristablauf von 6 Monaten hatte sich kein anderer Interessent zur Übernahme der Verkehrsleistungen im Landkreis Börde gemeldet. Somit wurden die Direktvergabe und ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) vorbereitet.

 

Der öDA soll am 01.01.2020 in Kraft treten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der öDA regelt die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie die Ausgleichsleistungen zur Erfüllung dieser Verpflichtung. Damit wird, wie im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts gefordert, eine offene, transparente und diskriminierungsfreie Ausreichung von finanziellen Mitteln gewährleistet.

 

Auf der Grundlage des abgeschlossenen öDA kann die BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH die Konzessionen für die am 31.12.2019 auslaufenden Buslinien beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Börde beantragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

 

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 öDA Anlage 1 - EU Vorinformation (624 KB)    
Anlage 2 2 öDA Anlage 2 Linienverzeichnis_2020 (43 KB)    
Anlage 3 3 öDA Anlage 3 Trennungsrechnung BördeBus (148 KB)    
Anlage 4 4 öff. Dienstleistungsauftrag (80 KB)