Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Börde schließt mit der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Leistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Wirkung vom 01.01.2020 auf dem Gebiet des Landkreises Börde ab. Sachdarstellung, Begründung:
Die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates“, regelt in Artikel 5 die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen.
In dieser Verordnung ist festgelegt, dass bei Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an interne Betreiber ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag abgeschlossen werden muss.
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses Nr. 2018/80/0546 vom 09.05.2018 wurde seitens des Landkreises Börde die Vergabeabsicht einer Direktvergabe der Verkehrsleistungen an das kreiseigene Unternehmen BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgegeben. Nach Fristablauf von 6 Monaten hatte sich kein anderer Interessent zur Übernahme der Verkehrsleistungen im Landkreis Börde gemeldet. Somit wurden die Direktvergabe und ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) vorbereitet.
Der öDA soll am 01.01.2020 in Kraft treten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der öDA regelt die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie die Ausgleichsleistungen zur Erfüllung dieser Verpflichtung. Damit wird, wie im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts gefordert, eine offene, transparente und diskriminierungsfreie Ausreichung von finanziellen Mitteln gewährleistet.
Auf der Grundlage des abgeschlossenen öDA kann die BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH die Konzessionen für die am 31.12.2019 auslaufenden Buslinien beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Börde beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag
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