Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt als Wahlbevollmächtigte/n:
Frau/Herrn
Und als seinen/ihre Vertreter/in:
Frau/Herrn
zur Bildung des Ausschusses zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg für die Wahlperiode 2020 bis 2025. Sachdarstellung, Begründung:
Für die 5-jährige Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg, die am 09.02.2020 beginnt, sind Wahlen durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes (AG VwGO LSA) ist dafür zunächst zur Vorbereitung der Wahl der Vertrauensleute und Ihrer Vertreter ein Ausschuss zu bestellen, für welchen die Vertretungskörperschaften der Landkreise und kreisfreien Städte je eine/n Wahlbevollmächtigten und eine/n Vertreter/in zu wählen haben.
Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Magdeburg bat den Landkreis Börde mit Schreiben vom 08.03.2019 um Benennung eines/einer Wahlbevollmächtigten und eines/einer Vertreters/Vertreterin zur Bildung des Ausschusses zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg.
Dieser Ausschuss wählt sodann die Vertrauensleute nach § 26 Abs. 2 VwGO für den eigentlichen Wahlausschuss, der zunächst die Zahl der Wahlvorschläge, die jede kreisfreie Stadt bzw. jeder Landkreis zu erbringen hat, bestimmt.
Die Wahlbevollmächtigten haben daher ebenso die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu erfüllen.
Die Fraktionen des Kreistages haben folgende Personen zur Wahl der/s Wahlbevollmächtigten und seines/ihrer Vertreters/in vorgeschlagen:
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Schreiben Verwaltungsgericht Magdeburg Anlage 2 – Auszug aus dem Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes (AG VwGO LSA) Anlage 3 – Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
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