Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/BLR/0679  

 
 
Betreff: Widerspruch des Landrates gegen den Beschluss des Kreistages zur Vorlage Nr. 2018/68/0646-1 - Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Förderschulkonzeptes - Südbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Stichnoth, Martin Landrat
Hecht Amtsleiterin Bildung
Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
17.04.2019 
48. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses abgelehnt  (2019/BLR/0679)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
17.04.2019 
25. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde abgelehnt  (2019/BLR/0679)
Anlagen:
Anlage 1_Widerspruch gemäß § 65 Abs. 3 KVG LSA zum Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde in der Sitzung am 27.02.2019
Anlage 2_komplette Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten
Anlage 3_Präsentation Variantenbetrachtungen
Anlage 4_Übersicht Wegebeziehungen
Anlage 5_ Stellungnahme Prioritätenliste Fördermittel Schulinfrastruktur_
Anlage 6_aktuelle Stellungnahme schulfachlicher Referent Landesschulamt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt dem Widerspruch des Landrates gegen den Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde in der Sitzung am 27.02.2019 zu.

 

Infolgedessen beschließt der Kreistag die Vorlage 2018/68/0646-1 und damit die erste Fortschreibung des Förderschulkonzeptes des Landkreises Börde mit dem Schwerpunkt Südbereich. Der Kreistag favorisiert die im Konzept betrachtete Variante zur Schaffung einer Campuslösung für die Förderschule für Lernbehinderte (LB) und für die Förderschulen für geistig Behinderte (GB) mit gegenseitig abgegrenzten Schulgebäuden. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung der Campuslösung mit einem Neubau für den Bereich GB wie auch dem Umbau/der Erweiterung für den Bereich LB am Standort in Klein Oschersleben.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 65 Abs. 3 S. 2 ff. Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) kann der Landrat Beschlüssen des Kreistages widersprechen, wenn diese für die Kommune nachteilig sind. Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden der Vertretung eingelegt und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Der Kreistag muss sich dann erneut mit dem ursprünglichen Sachverhalt befassen.

 

Historie:

 

Das Förderschulkonzept des Landkreises Börde wurde erstmalig auf den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages des Landkreises Börde am 24.06.2015 und am 08.07.2015 vorgestellt und als Informationsvorlage Nr. 2015/68/0160 zur Kenntnis genommen. In dieser Vorlage wurde aus Gründen der Beförderung der Inklusion, der Fragen der Schülerbeförderung und der Organisation der Schulen eine Campuslösung für sämtliche Förderschulformen am Standort Oschersleben bereits in den Blick genommen.

 

Dem Kultur- und Sozialausschuss wurde das fortgeschriebene Förderschulkonzept im Rahmen eines mündlichen Vortrages von der Amtsleiterin für Bildung und Kultur und der Amtsleiterin für Gebäudemanagement am 14.11.2018 erneut vorgestellt. Der Kreisausschuss und der Kreistag des Landkreises Börde berieten dann die Beschlussvorlage 2018/68/0646 - Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Förderschulcampus am Standort Oschersleben, Ortsteil Klein Oschersleben, auf den Sitzungen am 21.11.2018 und am 28.11.2018. Der Kreisausschuss bestätigte die Vorlage einstimmig. Der Kreistag stellte den Beschluss über die Vorlage zurück, mit der Maßgabe, dass sich der Kultur- und Sozialausschuss noch einmal mit der Vorlage auseinandersetzen solle.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss beriet über die neue Vorlage 2018/68/0646-1 – Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Förderschulkonzeptes Südbereich, am 06.02.2019 erneut und lehnte die Vorlage mit zwei Zustimmungen, drei Gegenstimmen und vier Stimmenthaltungen ab. Der Kreisausschuss lehnte die Vorlage am 20.02.2019 mit sechs Zustimmungen, sieben Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen ebenfalls ab.

 

Schlussendlich lehnte der Kreistag auf seiner Sitzung am 27.02.2019 die Beschlussvorlage Nr. 2018/68/0646-1 – Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Förderschulkonzeptes – Südbereich mit folgendem Abstimmungsergebnis ab:

 

Zustimmungen:18

Ablehnungen:26

Enthaltungen:zwei.

 

Gründe der Widerspruchseinlegung/Kostendarstellung:

 

Gegen diesen Beschluss legte der Landrat am 12.03.2019 fristgerecht Widerspruch inklusive Begründung bei dem Kreistagsvorsitzenden ein, da er den gefassten Beschluss für nachteilig hält.

 

Der Nachteil stellt sich wie folgt dar:

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

1.1 Investitionskosten

 

Maßnahme

Kosten

Ranking

Sanierung und Erweiterung der zwei bestehenden Schulstandorte Wefensleben und Hamersleben

13,2 Mio. EUR

3 – nicht umsetzbar

Ersatzneubauten an den Standorten Wefensleben und Hamersleben

10,9 Mio. EUR

2

Bau Förderschulcampus in Klein Oschersleben

7,9 Mio. EUR

1

 

Dem Landkreis Börde würden damit gegenüber der Variante Förderschulcampus mindestens 3 Mio. EUR an Mehrkosten zu den Ersatzneubauten entstehen. Da Sanierung und Ersatzneubau an den bisherigen Förderschulstandorten dennoch keine ausreichende Bestandsicherheit versprechen, ist hierfür auch keine Förderfähigkeit absehbar. Da bei der Variante 2 nicht mit einer Förderung gerechnet werden kann, erhöht sich der Eigenanteil und die damit verbundenen Mehrkosten entsprechend auf 10,9 Mio. EUR. Selbst mit den zusätzlichen Investitionen an den Standorten Wefensleben und Hamersleben würden sich die spezifischen Nachteile der Einzelstandorte nicht ausgleichen lassen. (zusätzliche Angaben sind den Anlagen zu entnehmen).

 

Die gesamten Kosten wären damit vom Landkreis selbst zu tragen bzw. müssten dahingehend andere Fördermöglichkeiten ermittelt werden. Die Variante 2 mit 3 Mio. EUR Mehrkosten würde eine Steigerung der Kreisumlage um ca. 1,9 % bedeuten. Somit würde der Hebesatz der Kreisumlage von 40,1 % auf 42 % steigen. Betrachtet man die vollen Auswirkungen von 10,9 Mio. EUR sogar auf 46,9 %.

 

Die Idee der Errichtung eines Förderschulcampus am Standort Wefensleben wäre insofern möglich, dass die Grundkosten für das Gebäude ebenfalls 7,9 Mio. EUR beanspruchen würden. Hier ist jedoch ein Ersatzneubau auf einem nicht landkreiseigenen Grundstück notwendig. Die Kosten für den Grundstückserwerb wären demnach hinzuzurechnen. Auch hier wäre das Verfahren für das Jahr 2019 nicht mehr umsetzbar, so dass die Fördermittel aus der Richtlinie Schulinfrastruktur nicht zum Tragen kommen würden. Zudem würden weitaus längere Fahrtzeiten bezüglich der Wegstrecken gegenüber dem Standort Klein Oschersleben als nachteilig anzurechnen (Übersicht Anlage 3).

 

1.2 Wegebeziehungen

 

Auch sind die verbesserten Wegebeziehungen beim Schulstandort Oschersleben zu berücksichtigen. Diese wurden in der Anlage 3 noch einmal aufgelistet.

 

 

 

 

  1. Stellungnahmen:

 

Neben dem finanziellen Aspekt wurden diverse Stellungnahmen von Fachleuten außerhalb der Kreisverwaltung eingeholt, die die Errichtung des Förderschulcampus in Klein Oschersleben befürworten und ihn als zukunftsfähige und baulich geeignete Lösung erachten.

 

2.1

Der schulfachliche Referent des Landesschulamtes sprach sich für den Bau des Förderschulcampus aus. Er erläuterte, dass die Kinder an den aktuell bestehenden Förderschulen aufgrund der räumlichen Situation nicht alle Bereiche der Schulen erreichen können. Das schränke die pädagogische Arbeit sehr ein. Die pädagogische Arbeit basiere auf einem Konzept der Schule, auf dem pädagogischen Konzept der handelnden Personen. Das sei nicht an einen Raum gebunden. Ein Teil der bestehenden Infrastruktur würde wegbrechen, aber man könne neue Kooperationsbeziehungen aufbauen. Aus schulfachlicher Sicht würden keine Bedenken für die Umsetzung des Förderschulcampus bestehen.

 

2.2

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen argumentierte infolge der Besuche der beiden GB-Schulen in Wefensleben und Hamersleben am 01.04.2019 und der Versammlung am 02.04.2019 in Hamersleben ebenfalls für den Bau des Förderschulcampus in Klein Oschersleben. So geht er auf das Thema Brandschutz ein. Beide besuchten Schulstandorte hätten erhebliche Probleme bei der barrierefreien Umsetzung des Brandschutzes. Trotz aufwändiger Maßnahmen zur Herstellung zweiter Rettungswege sei die Ausführung teilweise mangelhaft. Die Rettung der körperlich eingeschränkten Kinder könne im Brandfall über Dächer und Feuertreppen nicht gewährleistet werden. Auch der Anbau eines im Brandfall nutzbaren Fahrstuhles würde das massiv bestehende Problem mangelhafter Barrierefreiheit nicht lösen. Zu Sanierung und Ersatzneubau der Gebäude an den bisherigen Standorten äußerte er, dass auch größere Umbauten an allen Standorten nicht zu vollständiger Barrierefreiheit führen würden und auch keine erforderliche Verbesserung bzw. Sicherstellung pädagogischer Angebote im notwendigen Umfang absehbar wäre. Nicht alle Schüler könnten aufgrund der mangelhaften Barrierefreiheit alle Räume in den Schulen erreichen. Unabhängig von den ohnehin bestehenden Benachteiligungen würden die Menschen wegen ihrer vorhandenen Behinderung dadurch noch stärker ausgegrenzt werden. Das sei nicht Ziel der Inklusion. Ein bedarfsgerechter Brandschutz sowie die Abschaffung der Benachteiligungen wegen einer Behinderung erfordern aus seiner Sicht den sofortigen Neubau eines ebenerdigen Schulgebäudes. Ein Projekt, welches zugleich die UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt, spreche sehr für ein Schulzentrum, beispielsweise als Campus, welcher auch dann noch genutzt werden kann, wenn Inklusion weiter voranschreitet.

 

2.3

Der Kreisschülerratssprecher des Landkreises Börde, der auch Mitglied des Landesschülerrates Sachsen-Anhalt ist, äußerte sich in einem Schreiben an die Verwaltung und an die Elternvertreter der Förderschulen Wefensleben und Hamersleben ebenfalls positiv zu dem Vorhaben. Er empfinde das erstellte Förderschulkonzept als eine akzeptable und vor allem zukunftssichere Lösung. Zudem beschreibt er den Standort in Klein Oschersleben als positiv, da dieser zentraler gelegen sei.

 

2.4

Der Vorsitzende des Kreiselternrates des Landkreises Börde teilte am 07.04.2019 per E-Mail mit, dass der Kreiselternrat den Kreisschülerrat bei seiner Meinung bezüglich des neuen Campus mehrheitlich unterstützt und auch die Umsetzung zum Wohle aller Kinder unterstützen möchte.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Widerspruch gemäß § 65 Abs. 3 KVG LSA zum Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde in der Sitzung am 27.02.2019

Anlage 2 - komplette Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten

Anlage 3 - Präsentation Variantenbetrachtungen

Anlage 4 - Übersicht Wegebeziehungen

Anlage 5 - Stellungnahme Prioritätenliste Fördermittel Schulinfrastruktur

Anlage 6 – aktuelle Stellungnahme schulfachlicher Referent Landesschulamt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Widerspruch gemäß § 65 Abs. 3 KVG LSA zum Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde in der Sitzung am 27.02.2019 (284 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_komplette Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten (2721 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Präsentation Variantenbetrachtungen (1503 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_Übersicht Wegebeziehungen (897 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5_ Stellungnahme Prioritätenliste Fördermittel Schulinfrastruktur_ (157 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6_aktuelle Stellungnahme schulfachlicher Referent Landesschulamt (147 KB)