Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 20.03.2019) beigefügte „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ mit Wirkung ab dem 01.08.2019.. Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag beschloss auf seiner Sitzung am 28.11.2018 die „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20“ mit Wirkung ab dem 01.08.2019.
Auf der Grundlage der nach § 66 SchulG LSA vereinbarten die Gemeinde Barleben und der Landkreis Börde am 24.06.2016 den Schuleinzugsbereich der Gemeinschaftsschule Barleben. Der Schuleinzugsbereich umfasst die Gemeinde Barleben mit den Orten Barleben, Ebendorf und Meitzendorf sowie die Gemeinde Niedere Börde mit den Orten Dahlenwarsleben, Gersdorf, Gutenswegen, Groß Ammensleben und Klein Ammensleben. Die Orte aus der Gemeinde Niedere Börde fallen, in Bezug auf die Zuordnung weiterführenden Schulen, in das Schulträgergebiet des Landkreises Börde.
Die Schulträgervereinbarung wurde im Einvernehmen beider Vereinbarungspartner für das Schuljahr 2018/19 ausgesetzt. Mit Schreiben vom 19.11.2018 informierte Herr Nase, Bürgermeister der Gemeinde Barleben, den Landkreis Börde über die Wiedereinsetzung der Vereinbarung vom 24.06.2016.
Die Änderung der Satzung ist erforderlich, um die Rechtsverbindlichkeit der zwischen der Gemeinde Barleben und dem Landkreis Börde bestehenden „Vereinbarung zur Festlegung des Schuleinzugsbereiches für die Gemeinschaftsschule Barleben“ vom 24.06.2016 herzustellen.
Die Änderung der „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20“ vom 28.11.2018 umfasst die Erweiterung durch den § 2b – Gemeinschaftsschule Barleben.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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