Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/40/0677  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
10.04.2019 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Entscheidung
17.04.2019 
48. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/40/0677)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.05.2019 
26. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/40/0677)
Anlagen:
Anlage 1-Erste Änderungssatzung
Anlage 2-Lesefassung
Anlage 3-ST-Vereinbarung Gem. Barleben vom 24.06.2016
Anlage 4-ST-Vereinbarung Gem. Barleben und LK v. 01.12.2017
Anlage 5- Anschreiben Gem. Barleben v. 19.11.2018
Anlage 6-SchulG LSA § 66 - beck-online
Anlage 7- SchulG LSA § 41 - beck-online

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf  (Stand: 20.03.2019) beigefügte „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ mit Wirkung ab dem 01.08.2019..


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag beschloss auf seiner Sitzung am 28.11.2018 die „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20“ mit Wirkung ab dem 01.08.2019.

 

Auf der Grundlage der nach § 66 SchulG LSA vereinbarten die Gemeinde Barleben und der Landkreis Börde am 24.06.2016 den Schuleinzugsbereich der Gemeinschaftsschule Barleben. Der Schuleinzugsbereich umfasst die Gemeinde Barleben mit den Orten Barleben, Ebendorf und Meitzendorf sowie die Gemeinde Niedere Börde mit den Orten Dahlenwarsleben, Gersdorf, Gutenswegen, Groß Ammensleben und Klein Ammensleben. Die Orte aus der Gemeinde Niedere Börde fallen, in Bezug auf die Zuordnung weiterführenden Schulen, in das Schulträgergebiet des Landkreises Börde.

 

Die Schulträgervereinbarung wurde im Einvernehmen beider Vereinbarungspartner für das Schuljahr 2018/19 ausgesetzt. Mit Schreiben vom 19.11.2018 informierte Herr Nase, Bürgermeister der Gemeinde Barleben, den Landkreis Börde über die Wiedereinsetzung der Vereinbarung vom 24.06.2016.

 

Die Änderung der Satzung ist erforderlich, um die Rechtsverbindlichkeit der zwischen der Gemeinde Barleben und dem Landkreis Börde bestehenden „Vereinbarung zur Festlegung des Schuleinzugsbereiches für die Gemeinschaftsschule Barleben“ vom 24.06.2016 herzustellen.

 

Die Änderung derSatzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20 vom 28.11.2018 umfasst die Erweiterung durch den § 2b – Gemeinschaftsschule Barleben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1. Entwurf Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20
  2. Lesefassung
  3. Schulträgervereinbarung zwischen der Gemeinde Barleben und dem Landkreis Börde vom 24.06.2016
  4. Erste Änderung der Schulträgervereinbarung zwischen der Gemeinde Barleben und dem Landkreis Börde vom 01.12.2017
  5. Anschreiben der Gemeinde Barleben vom 19.11.2018
  6. Auszüge aus dem SchulG LSA §§ 41, 66

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1-Erste Änderungssatzung (45 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2-Lesefassung (94 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3-ST-Vereinbarung Gem. Barleben vom 24.06.2016 (46 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4-ST-Vereinbarung Gem. Barleben und LK v. 01.12.2017 (328 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5- Anschreiben Gem. Barleben v. 19.11.2018 (321 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6-SchulG LSA § 66 - beck-online (29 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7- SchulG LSA § 41 - beck-online (36 KB)