Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/40/0676  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister SL Kultur und Sport
Hecht Amtsleiterin Bildung
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
10.04.2019 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Vorberatung
08.05.2019 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/40/0676)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.05.2019 
26. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/40/0676)
Anlagen:
1AenderungssatzungGebuehrenMS
Gebühren-Kalkulation
Gebühren LSA 2017
GebuehrensatzungMusikschulen2019Lesefassung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen.  


Sachdarstellung, Begründung:

 

Sachdarstellung

 

Die Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen in seiner aktuellen Fassung wurde am 24.05.2014 durch den Kreistag beschlossen und zum 01.08.2014 mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft gesetzt. Somit konnten die Gebühren für die Nutzung der Musikschulen seit 5 Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau gehalten werden.

 

Mit der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen (Anlage 1) wird eine Anpassung der Unterrichtsgebühren vorgenommen. Dieser neue Gebührentarif orientiert am Gebührendurchschnitt der in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Musikschulen in Sachsen-Anhalt. Die neuen Tarife liegen leicht über bzw. unter dem Landesdurchschnitt (siehe Anlage 2 - Gebührenvergleich Land Sachsen-Anhalt aus der Statistik 2018 des Landeverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.). Insofern werden die Gebühren unserer Musikschulen ab dem Schuljahr 2019/2020 mit den Gebühren der anderen Musikschulen aus dem Jahr 2017 verglichen.

 

Begründung für die Gebührenanpassung

 

Die Musikschulen des Landkreises Börde unterrichten zurzeit 1372 Schüler mit 2320 Unterrichtsbelegungen an 23 Unterrichtsorten im Kreisgebiet. Dieser Unterricht wird durch 21 hauptamtliche Lehrkräfte (inkl. Schulleiter, mit Voll- und Teilzeitkräften) und 42 nebenamtlichen Lehrkräften (auf Honorarbasis) erteilt. Die nebenamtlichen Lehrkräfte erbringen ca. 31% des gesamten Unterrichts der Musikschulen.

 

Mit dem Wegfall bzw. der Verlagerung der Lehrerausbildung (u.a. mit dem Fach Musik) am Standort Magdeburg nach Halle ging eine umfangreiches nebenamtliches Lehrerpotenzial für die Musikschulen im nördlichen Sachsen-Anhalt verloren. Auch der demografische Wandel zeigt mittlerweile Wirkung. Es fehlen sowohl im haupt- als auch nebenamtlichen Bereich Fachkräfte. Nebenamtliche Tätigkeit wird immer weniger attraktiv. Alle Musikschulen im Land suchen ausgebildete Lehrkräfte und versuchen diese mit Festanstellung in Vollzeit oder Teilzeit oder auf Honorarbasis mit steigenden Stundensätzen und Nebenleistungen zu locken. Vor dieser Herausforderung stehen seit geraumer Zeit auch unsere Musikschulen.    

 

Mit der Anpassung der Tarife sind für die Nutzung der Musikschulen bei den momentanen Schülerzahlen und der Unterrichtsbelegung Unterrichtgebühren in Höhe von ca. 485.000 € zur erwarten (siehe Anlage 3 - Gebühren-Kalkulation.  Die Mehreinnahmen aus den neuen Gebührentarife in Höhe von ca. 62.000 € sollen zur Bewältigung dieser Herausforderung Verwendung finden.

 

Die veranschlagten Gesamtaufwendungen für die Musikschulen laut Haushaltsplan 2019 betragen 1.590.900 €. Damit liegt der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen bei rund 31%. Der Satzungsentwurf wurde in Abstimmung mit den Musikschulleitern erarbeitet.    

   


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

1.  Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen

2.Gebühren-Kalkulation / Vergleich alt – neu

3.Gebührenvergleich Land Sachsen-Anhalt aus der Statistik 2018 des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V

4.Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen – Lesefassung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1AenderungssatzungGebuehrenMS (57 KB)    
Anlage 2 2 Gebühren-Kalkulation (66 KB)    
Anlage 3 3 Gebühren LSA 2017 (171 KB)    
Anlage 4 4 GebuehrensatzungMusikschulen2019Lesefassung (67 KB)