Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/20/0675  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Doppelhaushalt)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
08.05.2019 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/20/0675)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.05.2019 
26. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/20/0675)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 eine Haushaltssatzung mit der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre (Doppelhaushalt) aufzustellen. 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 100 Abs. 4 Satz 2 KVG LSA kann eine Haushaltssatzung Festsetzung für zwei Haushaltsjahre enthalten. In diesem Fall werden nach § 1 Abs. 3 KomHVO die Ansätze für die Erträge / Einzahlungen, Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt im Haushaltsplan veranschlagt

 

Die Frage, ob sich eine Kommune für einen Einzel- oder Doppelhaushalt entscheidet, ist in ihr Ermessen gestellt.

 

Die Abwägung zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes:

 

Vorteile

 

Mit der Aufstellung eines Doppelhaushaltes wird der administrative und politische Aufwand für die Planerstellung und –beratung wesentlich reduziert (Wegfall der aufwendigen Planungsphase für das zweite Planjahr). Die aktuelle Haushaltsplanung des Landkreises hat bereits zum 21.01.2019 begonnen und wird bis Mitte Dezember 2019 anhalten. Hierbei ist noch keine Nachtragshaushaltssatzung berücksichtigt.

 

Längerfristige Festlegungen zu wichtigen Investitionen, zur Personalentwicklung und zum Schuldenabbau können zu einer nachhaltigen Entwicklung führen. Die Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes mit daraus abgeleiteten Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen sind mit einem Doppelhaushalt aufgrund der Langfristigkeit besser zu gestalten.

 

Im zweiten Haushaltsjahr ist eine sofortige Vollziehung des Haushaltsplanes gegeben, eine sonst mögliche vorläufige Haushaltsführung entfällt. Dadurch können z. B. Bescheide zur Förderung von Vereinen und Verbänden für zwei Jahre erteilt werden. Dies führt gerade im freiwilligen Bereich auch für die Träger dieser Maßnahmen zu mehr Planungssicherheit. 

 

Durch die Planung für zwei Jahre können geplante Investitionen im zweiten Planjahr viel eher vorbereitet und ausgeschrieben werden, somit ist eine schnellere Umsetzung möglich.

 

Der Kreistag kann auch während des Zweijahresrhythmus sein Etatrecht im vollen Umfang ausüben und ggf. durch einen Nachtragshaushalt auf notwendige Änderungen reagieren. 

 

Nachteile

 

Die Aufstellung des Doppelhaushaltes benötigt im Jahr der Planung und Beratung einen höheren Arbeitsaufwand in der Verwaltung. Dies relativiert sich mit einem längeren Planungszeitraum.

 

 

Die Planung für das zweite Planjahr ist zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit  Unsicherheiten behaftet, dies betrifft u.a.:

 

                  Höhe der FAG Zuweisungen

 

                  Auswirkungen von Tarifergebnissen

 

                  Umlagegrundlagen FAG

 

                  Änderungen von Bundes- und Landesgesetzen.

 

Dies betrifft auch die Festsetzung der Hebesätze der Kreisumlage für das zweite Planjahr, da hier die Umlagegrundlagen noch nicht vorliegen.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Ereignisse einen Nachtragshaushalt erfordern, steigt aufgrund des längeren Planungszeitraums an. Der Aufwand für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist jedoch nicht so umfangreich wie der für die Aufstellung eines ganzen Haushaltplanes, da nur die Änderungen erfasst werden müssen.

 

Es kommt zu Veränderungen in einem eingespielten Planungs- und Beschlussverfahren.

 

Ergebnisse aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre liegen noch nicht vor, können aber bei Nachträgen berücksichtigt werden.

 

 

Fazit:

Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes führt nach sorgfältiger Abwägung unter Berücksichtigung aller Effekte zu einem erheblich geringerem administrativen (personellen, sächlichen und politischen) Aufwand für die beiden betreffenden Haushaltsjahre.

Die zweijährige Planung im Planjahr ist nicht umfangreicher als dies eine einjährige Planung nicht sowieso schon wäre. Es wird eine längerfristige Planungssicherheit geben.

Auftretende Veränderungen und Festsetzungen (FAG, Tarifveränderungen und Gesetzesänderungen) kann mit einem Nachtragshaushalt unproblematisch begegnet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen: