Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/68/0674  

 
 
Betreff: Eilentscheidung des Landrates zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Lisko SLin Kaufmännisches Gebäudemanagement
Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schulze, Elke
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
08.05.2019 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2019/68/0674)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
15.05.2019 
26. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde    

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wird über die Eilentscheidung des Landrates vom 15.03.2019 zu einer überplanmäßigen Auszahlung im Budget 340010 (Schulen - Baumaßnahmen), Konto 7852001 in Höhe von 300.000 € zur Errichtung von Sportfreianlagen an der Gemeinschaftsschule Eilsleben (Produkt 21911) informiert.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag ist gemäß § 4 Nr. 2 der Haushaltssatzung des Landkreises Börde für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zuständig, wenn der Vermögenswert 100.000übersteigt.

Der Landkreis Börde ist Eigentümer der Gemeinschaftsschule Eilsleben. Über Sportfreianlagen verfügt die Schule nicht. Diese sollten im Rahmen der allgemeinen Sanierung über das STARK III ELER - Förderprogramm errichtet werden.

Mit Zuwendungsbescheid vom 07.02.2017 erhielt der Landkreis Zuwendungen im Rahmen der STARKIII-ELER–Förderung für die allgemeine und energetische Sanierung. Der Antrag und die Kostenberechnungen basierten auf einem Planungsstand von 2016. Während der baulichen Umsetzung ergaben sich Kostenänderungen, begründet durch Brandschutzanforderungen, steigende Preise am Markt und unvorhersehbare Maßnahmen wie unerwartete Leitungsführungen. Die Angebote nach Ausschreibung lagen z.T. weit über den zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der dem Bescheid zugrunde liegenden Plankosten. Einzelne Ausschreibungen mussten auf Grund überhöhter, unangemessener Angebotspreise aufgehoben werden. Die im Rahmen der Ausschreibungen summierten Preise lagen über der zulässigen Kostenobergrenze (Brutto 3,57 Mio €) und wären förderschädlich geworden. Die Verwaltung entschloss sich, bei den Außenanlagen (Vorplatz, Schulhof und Sportfreianlagen) in der Kostengruppe 500 Einsparungen in Höhe von 760.000 € vorzunehmen, um den Zuwendungszweck der energetischen Sanierung nicht zu gefährden. Ein entsprechender Änderungsantrag an die Investitionsbank wurde gestellt.

Vor diesem Hintergrund entschloss sich die Verwaltung im Jahr 2018, die Neugestaltung des Vorplatzes zurückzustellen und zunächst einen Teilausbau der Sportfreianlagen in Höhe von 300.000 € mit Eigenmitteln des Landkreises vorzunehmen. Hierzu wurden im Haushalt 2019 Auszahlungen in Höhe von 300.000 € im Produkt 21911, Konto 7851001 eingestellt.

Im Januar 2019 informierte das Finanzministerium über den Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt, aus dem Ausgleichsstock jeweils 20 Mio. € pauschal für kommunale Investitionen als „Kommunaler Investitionsimpuls (KIP)“ in den Jahren 2019 bis 2021 zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Schlüssel für die Investitionspauschale gem. § 16 Abs. 3 FAG. Die für den Landkreis Börde vorgenommene vorläufige Berechnung sieht eine Zuweisung in 2019, 2020 und 2021 jeweils in Höhe von 430.437 € unter der Bedingung der Umsetzung und Abrechnung im entsprechenden Haushaltsjahr vor.

Die Verwaltung hat für die Verteilung der Zuweisung eine Prioritätenliste aufgestellt, welche vom Landrat dem Kreistag bereits auf seiner Sitzung am 27.02.2019 vorgestellt worden ist. An 1. Stelle steht die Gemeinschaftsschule Eilsleben mit dem Fehlbetrag in Höhe von 300.000 € zur Gesamtumsetzung der Sportfreianlagen. In 2019 sind diese baulich umzusetzen, um nicht zuwendungsschädlich zu werden. Die entsprechenden Vergaben waren ab März 2019 bereits zu veranlassen, um das Bauvorhaben terminlich nicht zu gefährden.

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung ist mit den KIP-Zuweisungen aus dem Produkt 61111, Konto 6811001 (Allgemeine Zuweisungen, Umlagen) gewährleistet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch: 61111 6811001

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-keine-