Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0DI/253/2006  

 
 
Betreff: Rahmenvertrag zwischen den in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Zusammenarbeit im Elbetal (KAG) verbundenen Landkreise sowie der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH und Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Dezernat I
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
26.04.2006 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
03.05.2006 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (ODI/182/2006)

Der Kreistag beschließt für den Landkreis Ohrekreis den Abschluss des als Anlage im Entwurf beigefügten „Rahmenvertrag zwischen den in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Zusammenarbeit im Elbetal (KAG) verbundenen Landkreise Jerichower Land, Lüchow-

Der Kreistag beschließt für den Landkreis Ohrekreis den Abschluss des als Anlage im Entwurf beigefügten “Rahmenvertrag zwischen den in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Zusammenarbeit im Elbetal (KAG) verbundenen Landkreise Jerichower Land, Lüchow-

Dannenberg, Ludwigslust, Lüneburg, Ohrekreis, Prignitz und Stendal ... sowie der Landgesell-

Schaft Sachsen-Anhalt mbH, der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH und der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH ...”.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit dem Ziel, an einer nachhaltigen Entwicklung des Biosphärenreservates “Flusslandschaft Elbe” unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Belange mitzuwirken, haben sich die an die Elbe angrenzenden Landkreise Jerichower Land, Ohrekreis und Stendal (Sachsen-Anhalt), Lüchow-Dannenberg und Lüneburg (Niedersachsen), Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern) und Prignitz (Brandenburg) zur “Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Zusammenarbeit im Elbetal” (KAG) zusammengeschlossen.

 

Wegen ihrer allgemein angespannten Finanzlage sind die beteiligten Landkreise nicht mehr in der Lage, die von der KAG eingerichtete Koordinierungsstelle (KOST) und zur Verwirklichung des verfolgten Zieles notwendige weitere Kooperationsleistungen zu finanzieren. Bereits der geltende Kooperationsvertrag sieht finanzielle Verpflichtungen der Landkreise nicht mehr vor.

 

Andererseits ist die Erbringung von Kooperationsleistungen zur Aufrechterhaltung der Kommunalen Zusammenarbeit erforderlich.

 

Die im Beschlussvorschlag genannten Landgesellschaften sind bereit, sich an der Kommunalen Zusammenarbeit in der Weise zu beteiligen, dass sie nach Maßgabe eines Rahmenvertrages die KOST mit vorhandenem Personal auf ihre Kosten weiterführen, weitere Kooperations- und Projektleistungen nach abgestimmten Arbeitsplänen erbringen und den Landkreisen Planungs- und Projektleistungen aufgrund zweiseitiger Verträge anbieten.

 

Die Landgesellschaften verfolgen grundsätzlich gleiche oder ähnliche Ziele und decken mit ihren Leistungen bzw. Leistungsangeboten länderübergreifend den Kooperationsraum der KAG ab. Sie verfügen über geeignete Instrumentarien und Netzwerke, um den bisher durch die Landkreise getragenen Entwicklungsprozess zu übernehmen, zu optimieren und weiterzuführen. Sie können als Mittler zwischen den Belangen der Länder, die Gesellschafter der Landgesellschaften sind, und den von den Landkreisen verfolgten kommunalen Interessen auftreten. Sie können insbesondere zu einer verstärkten Integration aufgrund der europäischen Förder- und Entwicklungsstrategie “Integrierte Ländliche Entwicklung” (ILE) beitragen.

 

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den anliegenden Entwurf des Rahmenvertrages verwiesen.

 

 

Finanzielle Verpflichtungen für den Landkreis entstehen durch den Abschluss des Rahmenvertrages nicht.

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

Anlagen:

Anlagen: