Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/20/0673  

 
 
Betreff: Vorbereitung zum Erlass einer Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Doppelhaushalt)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Rekowski, Katja
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
20.03.2019 
47. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2019/20/0673)  

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 100 Abs. 4 Satz 2 KVG LSA kann eine Haushaltssatzung Festsetzung für zwei Haushaltsjahre enthalten. In diesem Fall werden nach § 1 Abs. 3 KomHVO die Ansätze für die Erträge / Einzahlungen, Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt im Haushaltsplan veranschlagt

 

Die Frage, ob sich eine Kommune für einen Einzel- oder Doppelhaushalt entscheidet, ist in ihr Ermessen gestellt.

 

Die Abwägung zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes:

 

Vorteile

Nachteile

Mit der Aufstellung eines Doppelhaushaltes wird der administrative und politische Aufwand für die Planerstellung und –beratung wesentlich reduziert (Wegfall der aufwendigen Planungsphase für das zweite Planjahr). Die aktuelle Haushaltsplanung hat bereits zum 21.01.2019 begonnen und wird bis Mitte Dezember anhalten. Hierbei ist noch keine Nachtragshaushaltssatzung berücksichtigt.

 

Längerfristige Festlegungen zu wichtigen Investitionen, zur Personalentwicklung und zum Schuldenabbau können zu einer nachhaltigen Entwicklung führen. Die Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes mit daraus abgeleiteten Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen sind mit einem Doppelhaushalt aufgrund der Langfristigkeit besser zu gestalten.

 

Im zweiten Haushaltsjahr ist eine sofortige Vollziehung des Haushaltsplanes gegeben, eine sonst mögliche vorläufige Haushaltsführung entfällt.

 

Der Kreistag kann auch während des Zweijahresrhythmus sein Etatrecht im vollen Umfang ausüben und ggf. durch einen Nachtragshaushalt auf notwendige Änderungen reagieren.  

Die Aufstellung des Doppelhaushaltes benötigt im Jahr der Planung und Beratung einen höheren Arbeitsaufwand in der Verwaltung. Dies relativiert sich mit einem längeren Planungszeitraum.

 

Die Planung für das zweite Planjahr ist zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit  Unsicherheiten behaftet, dies betrifft u.a.:

-          Höhe der FAG Zuweisungen

-          Auswirkungen von Tarifergebnissen

-          Umlagegrundlagen FAG

-          Änderungen von Bundes- und Landesgesetzen.

Dies betrifft auch die Festsetzung der Hebesätze der Kreisumlage für das zweite Planjahr, da hier die Umlagegrundlagen noch nicht vorliegen.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass unvorher-gesehene Ereignisse einen Nachtrags-haushalt erfordern, steigt aufgrund des längeren Planungszeitraums an. Der Aufwand für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist jedoch nicht so umfangreich wie der für die Aufstellung eines ganzen Haushaltplanes, da nur die Änderungen erfasst werden müssen.

 

Veränderungen in einem eingespielten Planungs- und Beschlussverfahren.

 

Ergebnisse aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre liegen noch nicht vor, können aber bei Nachträgen berücksichtigt werden.

 

Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes schafft insbesondere für größere Städte und auch Landkreise einen Vorteil, da aufgrund der zusammengefassten Beratung innerhalb der Verwaltung und in den politischen Gremien eine zeitliche Straffung und Vereinfachung in der Haushaltspolitik zu erwarten ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen: