Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/80/0671  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Unterstützung der Gemeinde Ingersleben bei der Einrichung eines Strukturfonds für das Endlager Morsleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Holze, Jolina
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
20.02.2019 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/80/0671)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
27.02.2019 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/80/0671)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Unterstützung der Gemeinde Ingersleben bei dem Ziel, eine Entschädigung zum Ausgleich von struktur- und wirtschaftspolitischen Nachteilen sowie Imageschäden für das Endlager Morsleben vom Bund zu erhalten.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Endlager Morsleben liegen etwa 37.000 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Morsleben trägt als Ortsteil der Gemeinde Ingersleben damit eine besondere gesamtstaatliche Verantwortung.

 

Andere Orte wie beispielsweise Salzgitter (Schacht Konrad) oder die Samtgemeinde Asse (Schachtanlage Asse) erhalten schon seit Jahren zur Entschädigung für strukturelle Nachteile einen Ausgleich vom Bund. Die Gemeinde Ingersleben fordert deshalb mit Unterstützung der Verbandsgemeinde Flechtingen ein Ende der Ungleichbehandlung. Der Landkreis Börde unterstützt die Gemeinden, da ein Ausgleich vom Bund der gesamten Region zu Gute kommen würde.

 

Um die Forderung beim Bund durchsetzen zu können, ist ebenfalls die Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt notwendig, da u.a. auch die Bildung einer Stiftung nach Landesrecht notwendig wird.

 

Der Landkreis Börde soll daher mit fachlicher Unterstützung sowohl die Kommunikation zwischen den Beteiligten (Bund, Land, Gemeinde, Politik), die Erarbeitung eines Stiftungsgesetzes und einer –satzung sowie das Erlangen eines Bundeshaushaltstitels begleiten. Weiterhin wird der Landkreis, ggf. mit Unterstützung der Verbandsgemeinde Flechtingen oder der Gemeinde Ingersleben, das bei der Gründung für die Stiftung notwendige Stiftungsvermögen in Höhe von 25.000 EUR zur Verfügung stellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

25.000,00 EUR

Produkt:

11125 - Beteiligungsverwaltung

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Notwendige Mittel werden für das Haushaltsjahr 2020/21 eingestellt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen: