Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen und Vermitteln, die in geeigneten Fällen zur Erreichung der Verwaltungsziele unterstützend beitragen.
Die dazugehörige Dienstanweisung zum Umgang mit Spenden, Sponsoring und Schenkungen, in Kraft getreten am 01.06.2018, regelt den Ablauf zur Annahme für den Landkreis Börde.
Demnach ist halbjährlich eine Informationsvorlage für den Kreisausschuss vorzubereiten.
Anliegend sind die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.07.2018 – 31.12.2018 zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dargestellt Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Vorlage 2. HJ 2018 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
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