Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt fest, dass Herr Hans-Werner Kraul von der Fraktion der CDU als Mitglied des Kultur- und Sozialausschusses gemäß der vom Kreistag bestimmten Sitzverteilung be- stimmt worden ist.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.
Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Kultur- und Sozialausschuss als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.
Herr Thomas Schmette erklärte, dass er seinen Sitz im Kultur- und Sozialausschuss abgibt und schlug im Namen der Fraktion der CDU Herrn Hans-Werner Kraul als neues Mitglied vor. Herr Michael Webel bleibt stellvertretendes Mitglied.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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