Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/BLR/0667  

 
 
Betreff: Dritte Änderung der Besetzung des Kultur- und Sozialausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
20.02.2019 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/BLR/0667)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
27.02.2019 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/BLR/0667)
Anlagen:
Anlage - KVG LSA § 47 Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse - beck-online

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass Herr Hans-Werner Kraul von der Fraktion der CDU als Mitglied des Kultur- und Sozialausschusses gemäß der vom Kreistag bestimmten Sitzverteilung be- stimmt worden ist.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Kultur- und Sozialausschuss als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.

 

Herr Thomas Schmette erklärte, dass er seinen Sitz im Kultur- und Sozialausschuss abgibt und schlug im Namen der Fraktion der CDU Herrn Hans-Werner Kraul als neues Mitglied vor. Herr Michael Webel bleibt stellvertretendes Mitglied.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - § 47 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.06.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - KVG LSA § 47 Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse - beck-online (25 KB)