Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 04.02.2018) beigefügte Neufassung der „Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Börde“. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 138 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17.06.2014 (GVBl LSA S. 288) geändert durch Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22.06.2018 (GVBl LSA S. 166 besteht die Notwendigkeit der Aktualisierung der bestehenden Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Börde.
Die Aktualisierung besteht in der Hinzufügung der erweiterten Prüfrechte des Landesrechnungshofes in der überörtlichen Prüfung.
Gleichzeitig wurde auch die mit dem Verwaltungsgliederungsplan (Stand: 01.01.2019) bestehende aktuelle Bezeichnung Rechnungsprüfungsamt einbezogen.
Der § 10 Abs. 2 wurde um die erweiterten Prüfrechte des Landesrechnungshofes aktualisiert.
Der § 12 „Inkrafttreten“ wurde aktualisiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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