Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/40/0665  

 
 
Betreff: Mittelverwendung "Heimat- und sonstige Kulturpflege" in 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Baumeister SL Kultur und Sport
Herzig Dezernentin 2
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Informationspflicht
06.02.2019 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Anlagen:
Vorschlag Mittelverwendung Heimat- und Kulturpflege II

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Rahmen der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Börde für 2019 und zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs unter Beibehaltung eines Hebesatzes für die Kreisumlage von 40,1 % wurden unter anderem auch Kürzungen in der „Heimat und sonstigen Kulturpflege“ (siehe Anlage) vorgenommen. Diese Kürzungen betreffen auch die  institutionellen Förderungen für den Alsteinklub Haldensleben und den Verein „OK-Live Ensemble und Jugendkunstschule Barleben – Wolmirstedt“.

 

Dabei handelt es sich zum einen um einen Zuschuss an den Alsteinklub (Kulturfabrik HDL) in Höhe von 7.000 €. Bereits in den 90iger Jahren wurde durch den Träger ein Antrag auf Unterstützung gestellt und durch den Kreistag genehmigt. Im Rahmen der jährlichen Haushaltplanung erfolgte diese Antragstellung nunmehr regelmäßig und wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt auch bestätigt.

 

Der Antrag des Vereins „OK-Live Ensemble und Jugendkunstschule Barleben - Wolmirstedt“ (auf institutionelle Förderung) in Höhe von 10.000 € wurde für 2019 erstmals gestellt.

 

Aufgrund der beschlossenen Kürzungen und wegen der Erhöhung der Kulturförderung von 20.000 auf 25.000 € empfiehlt die Verwaltung beiden Einrichtungen für die Umsetzung ihrer geplanten Inhalte Projektförderanträge zu stellen. Grundlage dafür ist die Kulturförderrichtlinie des Landkreises Börde.

 

Gemäß Punkt 2 (Gegenstand der Förderung) fördert der Landkreis nach Maßgabe dieser Richtlinie kulturelle und künstlerische Vorhaben und Projekte. Die zielgerichtete Kulturförderung soll dazu beitragen, die inzwischen zur Tradition und zum festen Bestandteil des Kultur-lebens im Landkreis Börde gewordenen Projekte und Initiativen mit breitem Wirkungskreis zu erhalten und zu entwickeln. In der Entstehung befindliche Ansätze zur kulturellen Belebung in den Gemeinden und Städten des Landkreises Börde gilt es zu fördern und weiterhin in ihrer  Entwicklung zu unterstützen. 

 

Zuwendungsfähige Maßnahmen können insbesondere sein:

  • Projekte und Initiativen, die eine breite öffentliche Teilnahme der Bürger ermöglichen und eine Bereicherung der Kulturlandschaft des Landkreises Börde darstellen
  • kulturelle und künstlerische Kinder- und Jugendarbeit von regionaler und überregionaler Bedeutung
  • kulturelle Vorhaben, die der Pflege und der Wahrnehmung von Brauchtum und Tradition unserer Region gewidmet sind
  • Initiativen in allen Bereichen der Kultur/Kunst (Musik, Theater, Tanz, Ausstellungen, Lesungen etc.), die Weltoffenheit, Meinungs- und Interessenfreiheit widerspiegeln
  • Unterstützung regionaler Künstler und des Kulturaustausches zwischen freien Trägern der Kultur
  • Forschung und Publikationen über lokale Geschichte und Kultur sowie zu volkskundlichen Studien
  • kulturelle Projekte im Rahmen von Traditions-  und Heimatpflege wie Volksfesten, Jahrfeiern, Stadt  und Gemeindefesten
  • Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Chorleiterschulungen oder Fortbildungen im Ehrenamt)

 

Auf diese Weise könnte zumindest ein Teil der Kürzungen für beide Einrichtungen durch eine Projektförderung ausgeglichen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

82.200 €

Produkt:

28111

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Auszug Produkt 28111 – Heimat- und sonstige Kulturpflege 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag Mittelverwendung Heimat- und Kulturpflege II (47 KB)