Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Börde für 2019 und zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs unter Beibehaltung eines Hebesatzes für die Kreisumlage von 40,1 % wurden unter anderem auch Kürzungen in der „Heimat und sonstigen Kulturpflege“ (siehe Anlage) vorgenommen. Diese Kürzungen betreffen auch die institutionellen Förderungen für den Alsteinklub Haldensleben und den Verein „OK-Live Ensemble und Jugendkunstschule Barleben – Wolmirstedt“.
Dabei handelt es sich zum einen um einen Zuschuss an den Alsteinklub (Kulturfabrik HDL) in Höhe von 7.000 €. Bereits in den 90iger Jahren wurde durch den Träger ein Antrag auf Unterstützung gestellt und durch den Kreistag genehmigt. Im Rahmen der jährlichen Haushaltplanung erfolgte diese Antragstellung nunmehr regelmäßig und wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt auch bestätigt.
Der Antrag des Vereins „OK-Live Ensemble und Jugendkunstschule Barleben - Wolmirstedt“ (auf institutionelle Förderung) in Höhe von 10.000 € wurde für 2019 erstmals gestellt.
Aufgrund der beschlossenen Kürzungen und wegen der Erhöhung der Kulturförderung von 20.000 auf 25.000 € empfiehlt die Verwaltung beiden Einrichtungen für die Umsetzung ihrer geplanten Inhalte Projektförderanträge zu stellen. Grundlage dafür ist die Kulturförderrichtlinie des Landkreises Börde.
Gemäß Punkt 2 (Gegenstand der Förderung) fördert der Landkreis nach Maßgabe dieser Richtlinie kulturelle und künstlerische Vorhaben und Projekte. Die zielgerichtete Kulturförderung soll dazu beitragen, die inzwischen zur Tradition und zum festen Bestandteil des Kultur-lebens im Landkreis Börde gewordenen Projekte und Initiativen mit breitem Wirkungskreis zu erhalten und zu entwickeln. In der Entstehung befindliche Ansätze zur kulturellen Belebung in den Gemeinden und Städten des Landkreises Börde gilt es zu fördern und weiterhin in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Zuwendungsfähige Maßnahmen können insbesondere sein:
Auf diese Weise könnte zumindest ein Teil der Kürzungen für beide Einrichtungen durch eine Projektförderung ausgeglichen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Auszug Produkt 28111 – Heimat- und sonstige Kulturpflege
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