Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/40/0661  

 
 
Betreff: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen - Prioritätenliste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
06.02.2019 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Vorberatung
20.02.2019 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/40/0661)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
27.02.2019 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/40/0661)
Anlagen:
Anlage 1 -AfG- Prioritätenlsite -Stand-1
Rd-Erlass finanzschwache Kommunen

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die vom Landkreis aufgestellte Prioritätenliste zur Umsetzung der Richtlinie Schulinfrastruktur.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Im Runderlass vom 04.06.2018 veröffentlichte das Land Sachsen-Anhalt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur). Dem Landkreis Börde stehen dahingehend Fördermittel in Höhe von 5.712.111 Euro zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Anteilsfinanzierung. Es sind bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich. Demnach beträgt der Eigenanteil mindestens 10%, so dass das Investitionsvolumen bei ca. 6,3 Mio. € liegt. Die Anträge sind bis zum 31.12.2019 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die bauseitige Umsetzung ist bis zum 31.12.2022 abzuschließen, die Abrechnung der Projekte hat bis zum 31.12.2023 zu erfolgen.

Mit dem Antrag ist eine Aufstellung der Bauinvestitionskosten, Baunebenkosten einschließlich Baupläne vorzulegen. Die Bestandsfähigkeit über einen nach Zuwendungshöhe gestaffelten Zweckbindungszeitraum zwischen 5 und 15 Jahren ist nachzuweisen.

Zudem ist eine Prioritätenliste mit dem entsprechenden Beschluss des Kreistages einzureichen, aus der hervorgeht, wie die zugewiesenen Mittel verteilt werden. Auch die Förderung nur eines Vorhabens ist grundsätzlich möglich.

Aufgrund bereits einer hohen Anzahl geförderter Projekte im Rahmen der STARK III-Förderung und weiterer Fördermittel ist einzuschätzen, dass über die Schulinfrastruktur-Richtlinie nur ein einzelnes komplexes Vorhaben realisierbar ist. Damit ist gesichert, dass den personellen Bedarfen sowie zeitlichen Vorgaben hinsichtlich Antragsverfahren und Umsetzung parallel zum STARKIII-Programm entsprochen werden kann. Eine Kleinteiligkeit mit verschiedenen Bauvorhaben bei der Verwendung der Fördermittel ist nicht realisierbar.

Die Prioritätenliste ist auf Grundlage eines Rankings erstellt worden. Die Auswahl- und Bewertungskriterien sind einheitlich in einem zweistufigen Verfahren festgelegt worden. Dabei sind Eigentumsverhältnisse, Bestandsfähigkeit, STARKIII-Förderung, fehlende Barrierefreiheit und Mängel an den Objekten als Kriterien zugrunde gelegt worden.

Auf Priorität 1 ist der Ersatzneubau der Förderschulen für Geistigbehinderte „Miteinander“ in Wefensleben und „Schule Am Mühlenberg“ in Hamersleben gesetzt. Der Ersatzneubau soll am Standort Klein Oschersleben umgesetzt werden. Beide Bestandsobjekte der Förderschulen genügen nicht den Anforderungen an eine Förderschule für geistig und teils körperlich beeinträchtigte Kinder. Sie sind nicht barrierefrei erschlossen und erfüllen im Zuschnitt sowie Umfang und Größe der Räume nicht den Anforderungen an einen modernen Schulbau. Ein erheblicher Sanierungsstau und Raumbedarf ist gegeben, der nur bedingt vollumfänglich umsetzbar ist. Der Ersatzneubau ist wirtschaftlicher als die Sanierung und Erweiterung der Bestandsgebäude.

Auf Priorität 2 ist die Sanierung und der Ersatzneubau des Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Weferlingen gesetzt. Am Gymnasium besteht Handlungsbedarf, da die neben dem Hauptgebäude genutzten Systembauten ebenfalls nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbau entsprechen. Es fehlt in allen Gebäuden an einer barrierefreien Erschließung und der Sanierungsbedarf ist erheblich. Zudem gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Funktionalität und Schulorganisation aufgrund der Lage und Anordnung der Räume.

Auf Priorität 3 ist die Sanierung der Förderschule Uthmöden gesetzt. Hier besteht grundlegender baulicher Sanierungsbedarf. Durch fehlende Kapazitäten bestehen Anforderungen an einen Raumbedarf und eine verbesserte Funktionalität. Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit nicht gegeben.

Auf Priorität 4 ist die Sanierung der Gemeinschaftsschule Leibniz in Wolmirstedt gesetzt. Hier besteht grundlegender Sanierungsbedarf. Die Barrierefreiheit ist ebenfalls nicht gegeben.

Ohne die bestätigte Prioritätenliste ist eine Antragstellung ausgeschlossen. Die beschlossene Prioritätenliste kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

Die fristgemäße und qualifizierte Antragstellung nach den Maßgaben der Richtlinie erfordert den Beschluss des Kreistages am 27.02.2019 zur Prioritätensetzung. Grundlage eines Antrages ist eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen mit den erforderlichen Planungsphasen LP 2-Vorplanung und 3-Entwurfsplanung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Nach Einschätzung des Amtes für Gebäudemanagement ist gemäß Rahmenterminplan für die vorgesehene Antragstellung eine spätere Beschlussfassung nicht möglich, da die vorgesehenen Fristen für die Vergabeverfahren und Planungsleistungen dann nicht mehr einzuhalten sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Prioritätenliste die Anträge vorzubereiten. Sollte im Antragsverfahren die Priorität 1 sich als nicht umsetzbar herausstellen, wird der Antrag für die Priorität 2 gestellt. Sofern entgegen der aktuellen Kostenschätzung im Rahmen der Planungsleistungen Kosten für weitere Anträge verfügbar werden, versucht die Verwaltung weitere Anträge gemäß Prioritätenliste umzusetzen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

571.211 € (10% Eigenanteil)

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

1.Prioritätenliste Richtlinie Schulinfrastruktur

2.Richtlinie Schulinfrastruktur

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 -AfG- Prioritätenlsite -Stand-1 (38 KB)    
Anlage 2 2 Rd-Erlass finanzschwache Kommunen (101 KB)