Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 28.11.2018 die „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“. Für die überwiegende Anzahl der Gemeinschaftsschulen wurden Schuleinzugsbereiche sowie jeweils eine Zügigkeit festgelegt. Davon ausgenommen sind die Gemeinschaftsschulen „G.W. Leibniz“ und „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt. Für diese Gemeinschaftsschulen wurden gemäß § 41 Abs. 2a Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Kapazitätsgrenzen festgelegt. Die Aufnahme der Anmeldungen aus dem für die Gemeinschaftsschulen nach § 2 der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ festgelegten Schul-einzugsbereich ist verpflichtend. Die Vergabe der Schulplätze für die Gemeinschaftsschulen nach § 2a der „Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ erfolgt im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Dieses ist mit Zustimmung der Schulbehörde gemäß § 41 Abs. 2a Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durch Satzung zu regeln. Mit der Festlegung eines Auswahlverfahrens wird somit eine Regelung zur Aufnahme an den Gemeinschaftsschulen mit festgelegter Kapazitätsgrenze bei Überanwahl getroffen. Der Entwurf dieser Satzung wurde seitens der Schulbehörde positiv bewertet.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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