Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Bestellung von Frau Franka Gottschalk zur Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landkreises Börde (Behindertenbeauftragte) mit Wirkung vom 01.03.2019 zu.
. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 25 Abs. 1 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt – BGG LSA) haben kreisfreie Städte und Landkreise zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zu ihrer Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse sowie zur Umsetzung dieses Gesetzes im eigenen Zuständigkeitsbereich Behindertenbeauftragte zu bestellen. Lt. § 11 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat einen Behindertenbeauftragten, der ehrenamtlich tätig ist.
Der bisherige Behindertenbeauftragte des Landkreises Börde beendete sein Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis bereits zum 28.02.2017. Eine Bestellung eines neuen Behindertenbeauftragten durch den Kreistag im Einvernehmen mit dem Landkreis ist daher zwingend erforderlich.
Frau Franka Gottschalk hat im Jahr 1998 ein Studium der Soziologie, Psychologie und Politikwissenschaften mit dem Abschluss „ Magister“ erfolgreich beendet. Seit September 2017 ist sie Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Börde. Zuvor war sie als Arbeitsvermittlerin im Jobcenter Börde tätig.
Frau Gottschalk erklärte ihre Zustimmung zur Bestellung als Behindertenbeauftragte. Der Personalrat des Landkreises Börde wurde im Vorfeld informiert. . Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
-keine-
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