Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2019 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2019 in der Sitzung vom 12.12.2018 eine Kreditaufnahme von 4.857.000,00 € beschlossen. Die Genehmigung dazu wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.
Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes der Baumaßnahmen, vorbereitet und durchgeführt werden.
Die Kredite in Höhe von 4.857.000,00 € sind für die Finanzierung der Eigenmittel der STARK III–Maßnahmen geplant.
Für diese geplanten Maßnahmen werden geförderte Kredite in Höhe von 824.700,00 € bereitgestellt. Dafür können zinslose Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen werden, wenn die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.
Bei Krediten in Höhe von 4.032.300,00 € muss die Finanzierung über normale Kredite vom Kreditmarkt erfolgen. Die Zinssätze liegen derzeit bei einer Zinsbindung von 10 Jahren bei ca. 1,2 % bei einer Zinsbindung von 20 Jahren bei ca. 1,7 % und bei 30 Jahren bei ca. 1,9 %. Um die derzeit günstigen Zinsen für einen möglichst langen Zeitraum zu sichern, werden bei Bedarf für die unterschiedlichen Zinsbindungsfristen genaue Konditionen eingeholt. Um dabei flexibel zu sein, sollte die Ermächtigung für den Landrat einen bestimmten Entscheidungsrahmen zulassen.
Über die durchgeführten Kreditaufnahmen wird der Kreistag informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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