Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/20/0656  

 
 
Betreff: Aufnahme von Kommunalkrediten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
20.02.2019 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2019/20/0656)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
27.02.2019 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2019/20/0656)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2019 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 4.857.000,00 € entsprechend der Höhe des Betrages der Haushaltssatzung 2019 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2019 in der Sitzung vom 12.12.2018 eine Kreditaufnahme von 4.857.000,00 € beschlossen. Die Genehmigung dazu wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.

 

Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

 

Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes  der Baumaßnahmen, vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Die Kredite in Höhe von 4.857.000,00 € sind für die Finanzierung der Eigenmittel der STARK III–Maßnahmen geplant.

 

Für diese geplanten Maßnahmen werden geförderte Kredite in Höhe von 824.700,00 € bereitgestellt. Dafür können zinslose Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen werden, wenn die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.

 

Bei  Krediten in Höhe von 4.032.300,00 € muss die Finanzierung über normale Kredite vom Kreditmarkt erfolgen.  Die Zinssätze liegen derzeit bei einer Zinsbindung von 10 Jahren bei ca. 1,2 % bei einer Zinsbindung von 20 Jahren bei ca. 1,7 % und bei 30 Jahren bei ca. 1,9 %. Um die derzeit günstigen Zinsen für einen möglichst langen Zeitraum zu sichern, werden bei Bedarf für die unterschiedlichen Zinsbindungsfristen genaue Konditionen eingeholt. Um dabei flexibel zu sein, sollte die Ermächtigung für den Landrat einen bestimmten Entscheidungsrahmen zulassen.

 

 

Über die durchgeführten Kreditaufnahmen wird der Kreistag informiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt: 61211

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Aufwendungen für Zinsen

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine