Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2019/BLR/0652  

 
 
Betreff: Bestimmung der stimmberechtigten Vorsitzenden des Betriebsausschusses Straßenbau und -unterhaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
23.01.2019 
45. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2019/BLR/0652)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
27.02.2019 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2019/BLR/0652)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Die Bestimmung der stimmberechtigten Vorsitzenden des Betriebsausschusses Straßenbau und –unterhaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Analog des § 8 Abs. 2 S. 5 Eigenbetriebsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung vom 31.05.2018 ist der Landrat oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter oder eine von ihm namentlich bestimmte Vertreterin stimmberechtigter Vorsitzender oder stimmberechtigte Vorsitzende des Betriebsausschusses.

 

Bisherige Vorsitzende des Betriebsausschusses Straßenbau und –unterhaltung war Frau Isolde Prost, ehemalige Fachbereichsleiterin 1 der Kreisverwaltung. Ihr oblag diese Funktion vom 02.07.2014 bis zu ihrem Dienstende im Dezember 2018.

 

Landrat Martin Stichnoth übertrug den Vorsitz des Betriebsausschusses am 10.12.2018 an Frau Petra Naumann. Frau Naumann ist seit dem 01.01.2019 Leiterin des Dezernates 4 – Bau und Umwelt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- keine -