Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/63/0650  

 
 
Betreff: Antragstellung, Bundesförderantrag zur Anbindung der Schulen an ein Glasfasernetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Naumann FDLin Kreisplanung
Federführend:FD Kreisplanung Bearbeiter/-in: Naumann, Petra
Beratungsfolge:
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
05.12.2018 
22. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/63/0650)
Kreisausschuss Vorberatung
05.12.2018 
44. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Antragstellung "Schulen an das Glasfasernetz" über das Breitbandförderprogramm des Bundes.

 

Die Antragstellung erfolgt für Schulen außerhalb der ARGE-Breitband-Gemeinden. In diesen acht Gemeinden erfolgt der Anschluss aller Schulen über die bereits bestehenden Förderverfahren des Bundes.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Projektumsetzung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Rahmen der überarbeiteten Version vom 15.11.2018.

 

Grundanliegen ist der Anschluss der Schulen und ggf. bedeutender Gewerbe- und Industriegebiete in den 5 Nicht-ARGE-Gemeinden des Landkreises Börde.

Der Anschluss der Schulen bezieht sich zuvorderst auf die Schulen des Antragstellers, Landkreis Börde. Die Schulen in den nachfolgend genannten Gemeinden die noch nicht zukunftstauglich an ein Glasfasernetz angeschlossen sind bzw. in naher Zukunft werden, können über eine gemeinsame Antragstellung berücksichtigt werden.

 

-          Stadt Wolmirstedt

-          EG Hohe Börde

-          Stadt Haldensleben

-          VG Obere Aller

-          EG Sülzetal

 

Die Glasfasererschließung der Schulen stellt eine Herausforderung dar, kann jedoch im Zusammenhang mit der Breitbanderschließung in den ARGE-Gemeinden zu Synergieeffekten führen.

 

Organisationsstruktur

 

-          Die Projektsteuerung kann durch Personal der Kreisverwaltung wahrgenommen werden, Voraussetzung hierfür ist eine geeignete und gesonderte Personalzuführung.

 

-          Die Verantwortlichkeit für Einzelaufgaben erfolgt über Schnittstellen und Personalstellen aus anderen FB und sind über Arbeitspakete zu definieren und festzulegen. Die Aufgabeerledigung ist terminlich fixiert.

 

-          Die Fördermittel-Akquise besteht in der Analyse von Förderrichtlinien des Bundes und des Landes sowie in der Koordinierung der Fördermittelabwicklung. Die Akquise der Fördermittel ist eine der wesentlichen Bedingungen für den erfolgreichen Breitbandanschluss der Liegenschaften und für die Minimierung der Eigenanteile der Antragsteller.

 

Kosten

 

Das Land Sachsen-Anhalt hat die Kosten für die Erschließung von Schulen im Landkreis Börde auf ca. 32.000 - 35.000 €/Schule kalkuliert. Unter der Annahme einer Einzelstandorterschließung können diese Kosten als Basis angenommen werden.

 

Im Rahmen einer flächendeckenden Glasfasererschließung fallen hingegen nur Kosten in Höhe von ca. 5.000 - 7.000 €/Schule an.

 

Die tatsächlichen Kosten sind in  Abhängigkeit der Netzzuführung und von der Komplexität des Einzelfalls abhängig. Diese Kostenprognose wird zwischen beiden Werten anzusiedeln sein.

 

Die Eigenanteile müssen jedoch durch den Antragsteller Landkreis und/oder Gemeinde aufgebracht werden. Der Eigenanteil bewegt sich i.d.R. zw. 10 50 % der Netzanschlusskosten, dieser ist nicht förderfähig.

 

Unter Berücksichtigung einer Projektausführung über das Betreibermodell wird der Eigenanteil über die Pachteinnahmen ganz bzw. teilweise refinanziert und erfolgt unter Umständen haushaltsneutral.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die erforderlichen Mittel können erst nach Vorbereitung der Förderanträge eingeschätzt werden

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Bei Umsetzung von geeignetem Personal innerhalb der Kreisverwaltung.

 


Anlagen:

 

-keine-