Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt auf der Grundlage seines Beschlusses vom 06.05.2015 (Beschluss-Nr.: 2015/80/0131) der Projektänderung des Vorhabens „Rathaus Gröningen“ zu, so dass die Fördersumme auch auf die Neuerrichtung des Rathauses genutzt werden kann. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bewilligungszeitraum für das Projekt (neu) „Gröningen, Marktstraße 7, Ersatzneubau Verwaltungssitz einschließlich Baufeldfreimachung; Verbandsgemeinde Westliche Börde“ bis zum Ende des Vorhabens zu verlängern.
Sachdarstellung, Begründung:
Auf Antrag der Verbandsgemeinde Westliche Börde vom 04.02.2015 beschloss der Kreis-ausschuss in seiner Sitzung am 06.05.2015, dass der Landkreis Mittel gemäß der Richtlinie „LEADER-Projektförderung“ (alte Fassung) zur Beteiligung an LEADER-Projekten in Höhe von 80.000,00 EUR für das Projekt „Sanierung des Rathauses der Stadt Gröningen, Markt-straße 7 – Sitz der Verbandsgemeinde Westliche Börde“ verwendet.
Mit Zuwendungsbescheid vom 19.06.2015 erhielt die Verbandsgemeinde Westliche Börde, aus Haushaltsmitteln des Landkreises Börde, die Zusage für eine einmalige, zweckgebun-dene, nichtrückzahlbare Zuwendung in Höhe von 80.000,00 EUR.
Diese dient der Finanzierung des Projektes:
„Sanierung des Rathauses der Stadt Gröningen, Marktstraße 7 – Sitz der Verbandsgemeinde Westliche Börde“.
Der Zuwendungsbescheid wurde am 24.06.2015 bestandskräftig und nach Vorlage des Be-scheides beim Fachdienst Finanzen als Verbindlichkeit gebucht.
Diese Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde Westliche Börde besteht, nach mehrmaligen Verlängerungen der Bewilligungsfrist, bis heute fort. Die Bewilligungsfrist würde am 31.10.2018 auslaufen. Aus gewichtigen, objektiv vorhandenen bautechnischen und bau-physikalischen sowie baubiologischen Gründen konnte das Vorhaben nicht realisiert werden. Die näheren Gründe und Umstände entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag vom 04.09.2018.
Darin beantragt die Verbandsgemeinde Westliche Börde:
1.Anpassung des Projekts, nunmehr
Gröningen, Marktstraße 7, Ersatzneubau Verwaltungssitz einschließlich Baufelsfreimachung; Verbandsgemeinde Westliche Börde
2.Anpassung des Finanzierungsplanes
3.Verlängerung des Bewilligungszeitraumes
Grundsätzlich kann einem derartigen Antrag zugestimmt werden, wenn sich das beabsichtig-te (geänderte) Projekt im Rahmen der Richtlinie LEADER-Projektförderung (nunmehr neue Fassung) hält.
Dazu sind zwei Voraussetzungen maßgeblich:
1.Das Projekt muss sich weiterhin im Rahmen der Fördergegenstände der Richtlinie
2.Die notwendigen Haushaltsmittel müssen zur Verfügung stehen.
Zu 1. Die Gegenstände der Förderung sind in Nr. 2 der Richtlinie LEADER-Projektförderung benannt. Zuwendungsfähig sind u. a. Maßnahmen i. S. v. Nr. 2 b Richtlinie LEADER-Projektförderung. Danach können:
-der Neubau, die Erhaltung, Gestaltung und Wiederherstellung von Gebäuden und
Nach dieser Vorgabe kann mithin auch der Neubau unterstützt werden.
Das Vorhaben ist dann unterstützungswürdig, wenn es sich auf eine lokale Entwicklungsstra-tegie bezieht und ein kreisliches Interesse besteht.
Das geänderte Vorhaben stützt sich auf folgende Entwicklungsziele der Lokalen Entwick-lungsstrategie 2020 der LAG Börde:
-Maßnahmen zur Identitätswahrung und -stärkung (Baukultur, Brauchtum) (Meine Börde – 100 Punkte Lebensqualität) -Barrierefreie Dorferneuerung (BördeLeben – demographieorientierte Daseinsvorsorge und Dorfgestaltung) -Energetische Sanierung vor allem öffentlicher Gebäude (BildungsBleibelandschaft Börde)
Das kreisliche Interesse ist gegeben, wenn sich die Maßnahme im Rahmen des ILEG der Region Magdeburg bewegt. Auch das ist hier der Fall.
Das Vorhaben erfüllt folgende Leitziele:
-Stärkung des Regionalbewusstseins -Gestaltung des Demographischen Wandels -Nachhaltige Entwicklung von Bausubstanz -Klimaschutz,
insbesondere Handlungsfeld B „Wohnen und Lebensqualität“, mit der Zielrichtung:
-Kommunikationsstandorte erhalten und effizient nutzen -Identifikation mit dem Wohnort verbessern, Dorfgemeinschaft stärken.
Zu 2. Die notwendigen Haushaltsmittel aus dem Jahr 2015 stehen weiterhin zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Nr. 1 Änderungsantrag 04.09.18
Nr. 2 Aktueller Finanzierungsplan
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