Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bezuschussung der Personalausgaben einer Fachkraft in der Kinder- und Jugendarbeit beim Träger „DRK KV Wanzleben e.V.“ im Sozialraum VIII – VerbGem. Obere Aller für das Jahr 2019 in Höhe von 52.401,00 EUR.
Sachdarstellung, Begründung: Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 und 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII beschlossen. In diesem Kontext ist anzumerken, dass die 13 Sozialräume den 13 Einheits- und Verbandsgemeinden entsprechen.
Die konkrete Verteilung der Mittel innerhalb der Sozialräume erfolgt auf der Grundlage der Antragstelllungen der vor Ort befindlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit. In den Verbandsgemeinden erfolgt die Verteilung der Mittel unter Beachtung der in den Zuständigkeitsbereichen der Träger lebenden Jungen Menschen, sofern mehr als ein Träger im Sozialraum tätig wird. Ist dies nicht der Fall, errechnet sich die Verteilung auf der Grundlage der geförderten Fachkräftestellen zu gleichen Anteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Übersicht
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