Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Ablehnung einer zweiten Fachkräftestelle in der Kinder- und Jugendarbeit beim kreisweiten Angebot des Trägers „Kreissportbund KV Börde e.V.“ für das Jahr 2019.
Sachdarstellung, Begründung: Auf Grundlage des Beschlusses 2015/51/0194 des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 21.09.2015 wurde die Personalausgabenförderung beim kreisweit tätigen Träger „Kreissportbund KV Börde e.V.“ auf eine Zuwendungssumme von 32.000,00 € (entspricht einer Vollzeitstelle) festgelegt. Daher war bis dato der Antrag auf Förderung einer zweiten Fachkräftestelle beim o.g. Träger entsprechend abzulehnen.
Die geförderte Kinder- und Jugendarbeit i.S. der §§ 11 -14 SGB VIII definiert sich als ein Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Daher ist es Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit sozialpädagogische Bedarfe zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete Projekte und Maßnahmen zu bearbeiten. Vor diesem Hintergrund ist auch der vorliegende Antrag (Anlage) der zweiten Stelle der Kreisportjugend einzuordnen.
Der Antragsteller hat hierzu bereits wertvolle Vorarbeiten geleistet. Dazu gehört insbesondere die Erstellung eines Entwurfs zur konzeptionellen Arbeit der Sportjugend, ein Arbeitszeitnachweis sowie eine Stellenbeschreibung.
Allerdings setzt die Förderung einer zweiten Fachkräftestelle über Mittel der Kinder- und Jugendarbeit die konkrete Benennung zusätzlicher sozialpädagogischer Bedarfe und sich hieraus ergebende Arbeitszeitkontingente voraus.
Da dem Landkreis Börde aktuell keine zusätzlichen Bedarfe sowie eine Bewertung und Abgrenzung zu den bestehenden Angeboten vorliegen, ist der Antrag aus fachlicher Sicht nicht hinreichend begründet und somit für das Haushaltsjahr 2019 abzulehnen.
Anlage: Antrag des „Kreissportbundes KV Börde e.V.“ Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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