Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/40/0627  

 
 
Betreff: Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit beim Träger "Jugendmühle Althaldensleben e.V." im Sozialraum V - EG Haldensleben für das Jahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht FDLin Bildung
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Bildung Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
19.11.2018 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2018/51/0627)  
Anlagen:
Anlage zur BSV 2018_40_0627 - EG Haldensleben - Jugendmühle HDL

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bezuschussung der Personalausgaben einer Fachkraft in der Kinder- und Jugendarbeit beim Träger „Jugendmühle e.V.“ im Sozialraum V – EG Haldensleben für das Jahr 2019 in Höhe von 19.714,25 EUR.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 und 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII beschlossen. In diesem Kontext ist anzumerken, dass die 13 Sozialräume den 13 Einheits- und Verbandsgemeinden entsprechen.

 

Die konkrete Verteilung der Mittel innerhalb der Sozialräume erfolgt auf der Grundlage der Antragstelllungen der vor Ort befindlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit.

In den Einheitsgemeinden errechnet sich die Verteilung auf der Grundlage der bisher geförderten Fachkräftestellen zu gleichen Anteilen. Diese ist notwendig, da eine Zuordnung der Anzahl junger Menschen auf die vorhandenen Einrichtungen bzw. vorgehaltenen Wochenarbeitsstunden der Fachkräfte nicht möglich ist. .

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

19.714,25

Produkt:

36211

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Übersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BSV 2018_40_0627 - EG Haldensleben - Jugendmühle HDL (232 KB)