Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 051/248/2006  

 
 
Betreff: Ergänzungswahl zu den stimmberechtigten Mitgliedern im Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Klaus
Dr. Klaus
Hoeft
Federführend:Jugendamt   
Beratungsfolge:
4. WP Jugendhilfeausschuss LK Ohrekreis Entscheidung
10.04.2006 
11. ordentliche Sitzung Jugendhilfeausschusses      

Der Jugendhilfeausschuss des Oherekreises stimmt der Wahl des stimmberechtigten Mitgliedes und benannter Stellvertreter zu

 

Der Jugendhilfeausschuss des Ohrekreises wählt als stimmberechtigtes Mitglied im

Unterausschuss Jugendhilfeplanung auf Vorschlag der Stadt Wolmirstedt,

Frau Marlies Cassuhn, Stellvertreter Herr Frank Schröder.

Als stellvertretendes Mitglied der stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Haldensleben wird Frau Gisela Newiger gewählt.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gem. § 7 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) vom 05.05.200) bildet der Jugendhilfeausschuss einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII).

Gem.  § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung für das Jugendamt vom 08.07.2004 sind an der Arbeit des Unterausschusses die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises angemessen und ständig zu beteiligen.

 

Auf Vorschlag der Stadt Wiolmirstedt ergibt sich ein Wechesel in der Vertretung im Unterausschuss:

-          Stimmberechtigtes Mitglied wird Frau Marlies Cassuhn, Stellvertreter Herr Frank Schröder

 

Als benanntes, stellvertretendes Mitglied Vertreter der Stadt Haldensleben : Frau Gisela Newiger

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen: