Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt die Änderung der Prioritätenliste zur LEADER-Projektförderung 2018 (Beschlnr. 2018/80/0551, vom 20.03.2018) wie folgt:
Sachdarstellung, Begründung:
Mit Beschluss Nr. 2018/80/0551 vom 20.03.2018 hat der Kreisausschuss eine Prioritätenliste für die Leader-Projektförderung beschlossen, auf der 12 Projekte im Gesamtfördervolumen in Höhe von 140.848,40 EUR verzeichnet waren.
Zu 1. Auf dieser Liste war das Projekt „Gutenswegen, Karnevalsverein Sanierung Dach, Heizung und Belüftung“ mit einem Fördervolumen i. H. v. 24.000 EUR verzeichnet. Der Karnevalsverein Gutenswegen hat signalisiert, dass er seine Vorhaben in naher Zukunft nicht durchführen wird und den Antrag auf Förderung zurücknimmt bzw. auf die Förderung verzichtet. Der Förderbescheid wurde widerrufen. Der Widerrufsbescheid ist rechtskräftig.
Damit werden Fördermittel in Höhe von 24.000,00 EUR wieder frei.
In der Folge können diese Mittel für die unter Nr. 2 und 3 beantragten Projekte eingesetzt werden. Die Gesamtfördersumme beläuft sich dann auf 133.098,40 EUR.
Gemäß der Richtlinie zur Leader-Projektförderung des Landkreises sind Projekte förderfähig, wenn sie sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beziehen und im kreislichen Interesse liegen.
Zu 2. Das Projekt „Ertüchtigung des Hofbereichsbereiches zur Schaffung sicher überdachter Sitzplätze und Fahrradabstellplätze im denkmalgeschützten Bestand der VierZeitHofes“ liegt gem. Nr. 2.2 lit. a) der Richtlinie des Landkreises Börde zur LEADER-Projektförderung vom 01.06.2016 im besonderen kreislichen Interesse, da mit dem lokal begrenzten Vorhaben die wirtschaftliche Entwicklung in Bebertal gestärkt wird. Das Projekt bietet eine potentielle Möglichkeit zur Erhöhung der Auslastung des „VierZeitHofes“ und zur Verbesserung des Radtourismus am Aller-Elbe-Radweg sowie dem Kooperationsprojekt „Schätze an der Straße der Romanik“. Es fördert damit zugleich auch überörtliche Verbundprojekte. Zudem trägt es zur Stärkung der kulturellen und touristischen Entwicklung bei, da mit dem Projekt zugleich das denkmalgeschützte ortstypische Bild erhalten und die touristische Nutzung auf ein höheres Niveau gehoben wird.
Zu 3. Das Projekt „Instandsetzung und Bestandssicherung des Schlosses, Erhaltung des denkmalwürdigen Gebäudes, Nutzung durch die dörfliche Gemeinschaft“ in Dorst. Gem. Nr. 2.2 lit. b) der Richtlinie des Landkreises Börde zur LEADER-Projektförderung vom 01.06.2016 liegen der Neubau, die Erhaltung, die Gestaltung und die Wiederherstellung von Gebäuden, baulichen Anlagen und sonstiger Infrastruktu im besonderen kreislichen Interesse. Die Maßnahme der Gemeinde Calvörde zielt auf eine Erhaltung und Gestaltung des Schosses in Dorst ab. Nach Durchführung der baulichen Maßnahmen soll das Schloss in Dorst der örtlichen Gemeinschaft für kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Das liegt gem. Nr. 2.2 lit. a) der Richtlinie des Landkreises Börde zur LEADER-Projektförderung vom 01.06.2016 ebenfalls im besonderen kreislichen Interesse, weil damit die Voraussetzungen zur Bewältigung des demographischen Wandels in Dorst verbessert werden und die kulturelle Entwicklung gestärkt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- Projektanträge
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