Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2018/40/0564 zum Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde vom 20.06.2018 und der ebenfalls damit verbundenen Anmietung von mobilen Raumsystemen.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 nachfolgenden Beschluss gefasst:
Mit der Umsetzung des Beschlusses wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Stadt- und Kreisverwaltung, beauftragt. Insbesondere waren die grundsätzlichen Bewertungskriterien
- Umsetzung des Pädagogischen Konzeptes - Betrachtung schulorganisatorischer Aspekte - kommunales Haushaltsrecht - Wirtschaftlichkeit - städtebaulicher Aspekt sowie die Zeitschiene konkreter zu betrachten
Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung konnte bis dato keine einvernehmliche Betrachtung abgestimmt werden, da haushaltsrechtliche Vorgaben zu einer einseitigen Belastung der Stadt Wolmirstedt führen würden.
Darüber hinaus haben die Vertreter der Stadt Wolmirstedt auf aus ihrer Sicht nicht kalkulierbare Risiken bei der alleinigen Nutzung der Harnisch-Schule aufmerksam gemacht (nutzbare Fläche, benötigte Fläche, Betriebskosten, Außenanlagen, Abrisskosten, Kostensteigerungen durch neue Anforderungen des Gesetzgebers), die nach Ansicht von Vertretern der Stadt dazu führen, den Schultausch nicht als bevorzugte Variante zu betrachten.
Die tatsächliche Kostenermittlung für den Umbau der Harnisch-Schule kann erst mit der Beauftragung eines Planers erfolgen. Erst auf dieser Grundlage könnte ein Vertrag zwischen Stadt und Landkreis über die Höhe der Beteiligung des Landkreises an den Umbaukosten erfolgen.
Selbst bei Vorliegen des Ergebnisses können weitere Unwägbarkeiten nicht ausgeschlossen werden.
Zur Absicherung des erforderlichen Raumbedarfes an der Gemeinschaftsschule bedarf es jedoch zeitnaher Entscheidungen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Campusvariante in den Mittelpunkt weiterer Aktivitäten zu stellen. Das Gebäude Schwimmbadstraße 2b (vormals Gemeinschaftsunterkunft) befindet sich im Eigentum des Landkreises. Hierfür ist geplant, eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung der erforderlichen Räumlichkeiten für die Gemeinschaftsschule bzw. die Grundschule in Auftrag zu geben. Die Studie soll zum 28.02.2019 vorliegen.
Im Ergebnis der Studie sind dann weitere Maßnahmen durch den Landkreis zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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