Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/40/0616  

 
 
Betreff: Bestätigung des Sekundarschulstandortes "Thomas Müntzer" in Ausleben bis zum Schuljahr 2019/20 entsprechend der Laufzeit des derzeit geltenden Schulentwicklungsplanes des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht FDLin Bildung
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
14.11.2018 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Entscheidung
21.11.2018 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
28.11.2018 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/40/0616)
Anlagen:
Anlage 1 BA 2016-40-0347 und Schreiben LSchuA vom 14.12.2016
Anlage 2 SEPl-Tab Ausleben Auszug 16-17 u. 18-19
Anlage 3 [SEPl-VO 2014] Inhaltsübersicht (redaktionell) - beck-online

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Bestätigung des Sekundarschulstandortes "Thomas Müntzer" in Ausleben bis zum Schuljahr 2019/20 entsprechend der Laufzeit des derzeit geltenden Schulentwicklungsplanes des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 den Erhalt der Sekundarschule „Thomas Müntzer“ in Ausleben für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 beschlossen (Vorlage Nr. 2016/40/0347).

 

Der Beschluss wurde durch das Landesschulamt mit Schreiben vom 14.12.2016 bestätigt.

 

Der Landkreis ist aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung für den Standort der Sekundarschule Ausleben bis zum 31.12.2018 fortzuschreiben.

 

 

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanes zum 31.12.2018:

 

Ausgehend vom damaligen Anwahlverhalten und der Geburtenstatistik wurde prognostiziert, dass die laut der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPL-VO 2014) erforderliche  Mindestschülerzahl von 120 ab dem SJ 2019/20 am Standort nicht mehr erreicht werden würde.

 

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Schülerzahlprognose auf Basis der jeweiligen Schuljahresanfangsstatistik ist festzustellen, das entgegen der Prognose, die erforderliche Mindestschülerzahl von 120 Schüler auch über das Schuljahr 2018/19 hinaus, voraussichtlich erreicht wird.

 

Im Schuljahr 2018/19 werden 157 Schülerinnen und Schüler beschult. In den Folgejahren wird von durchschnittlich 145 Schülerinnen und Schülern ausgegangen (siehe Anlage 3).

 

Einer Aufhebung des Standortes mit Wirkung ab dem Schuljahr 2019/20 bedarf es daher nicht. Aufgrund der Bestätigung des Standortes durch Kreistagsbeschluss vom 23.11.2016 lediglich bis einschließlich dem Schuljahr 2018/19 ist eine erneute Beschlussfassung zur Bestätigung des Standortes für das Schuljahr 2019/20 erforderlich.

 

Die Begrenzung der Bestätigung des Standortes auf das Schuljahr 2019/20 begründet sich mit der Laufzeit des derzeit gültigen Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum der Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 des Landkreises Börde. Dieser genehmigte Schulentwicklungsplan gilt nach § 9 (4) Satz 2 der zweiten Änderungsverordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 23.07.2018 bis zum Ablauf des 31.Juli 2020.

 

Demzufolge ist der Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung verpflichtet seinen Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2020/21 bis 2024/25 bis zum 31.12.2019 neu aufzustellen. Dies setzt voraus, dass der Verordnungsgeber rechtzeitig eine neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung erlässt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Beschlussausfertigung Kreistag vom 24.11.2016 (Beschluss-Nr.

2016/40/0347) und Schreiben Landesschulamt vom 14.12.2016

(Bestätigung Standort bis SJ 2018/19)

Anlage 2 -Auszug Schülerzahlprognose

Anlage 3 - Zweite Änderungsverordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 23.07.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 BA 2016-40-0347 und Schreiben LSchuA vom 14.12.2016 (623 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 SEPl-Tab Ausleben Auszug 16-17 u. 18-19 (31 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 [SEPl-VO 2014] Inhaltsübersicht (redaktionell) - beck-online (62 KB)