Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Bestätigung des Sekundarschulstandortes "Thomas Müntzer" in Ausleben bis zum Schuljahr 2019/20 entsprechend der Laufzeit des derzeit geltenden Schulentwicklungsplanes des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 den Erhalt der Sekundarschule „Thomas Müntzer“ in Ausleben für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 beschlossen (Vorlage Nr. 2016/40/0347).
Der Beschluss wurde durch das Landesschulamt mit Schreiben vom 14.12.2016 bestätigt.
Der Landkreis ist aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung für den Standort der Sekundarschule Ausleben bis zum 31.12.2018 fortzuschreiben.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanes zum 31.12.2018:
Ausgehend vom damaligen Anwahlverhalten und der Geburtenstatistik wurde prognostiziert, dass die laut der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPL-VO 2014) erforderliche Mindestschülerzahl von 120 ab dem SJ 2019/20 am Standort nicht mehr erreicht werden würde.
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Schülerzahlprognose auf Basis der jeweiligen Schuljahresanfangsstatistik ist festzustellen, das entgegen der Prognose, die erforderliche Mindestschülerzahl von 120 Schüler auch über das Schuljahr 2018/19 hinaus, voraussichtlich erreicht wird.
Im Schuljahr 2018/19 werden 157 Schülerinnen und Schüler beschult. In den Folgejahren wird von durchschnittlich 145 Schülerinnen und Schülern ausgegangen (siehe Anlage 3).
Einer Aufhebung des Standortes mit Wirkung ab dem Schuljahr 2019/20 bedarf es daher nicht. Aufgrund der Bestätigung des Standortes durch Kreistagsbeschluss vom 23.11.2016 lediglich bis einschließlich dem Schuljahr 2018/19 ist eine erneute Beschlussfassung zur Bestätigung des Standortes für das Schuljahr 2019/20 erforderlich.
Die Begrenzung der Bestätigung des Standortes auf das Schuljahr 2019/20 begründet sich mit der Laufzeit des derzeit gültigen Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum der Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 des Landkreises Börde. Dieser genehmigte Schulentwicklungsplan gilt nach § 9 (4) Satz 2 der zweiten Änderungsverordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 23.07.2018 bis zum Ablauf des 31.Juli 2020.
Demzufolge ist der Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung verpflichtet seinen Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2020/21 bis 2024/25 bis zum 31.12.2019 neu aufzustellen. Dies setzt voraus, dass der Verordnungsgeber rechtzeitig eine neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung erlässt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussausfertigung Kreistag vom 24.11.2016 (Beschluss-Nr. 2016/40/0347) und Schreiben Landesschulamt vom 14.12.2016 (Bestätigung Standort bis SJ 2018/19) Anlage 2 -Auszug Schülerzahlprognose Anlage 3 - Zweite Änderungsverordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 23.07.2018
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