Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/40/0613  

 
 
Betreff: Umwandlung der Sekundarschule V in Oschersleben in eine Gemeinschaftsschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht FDLin Bildung
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
14.11.2018 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Entscheidung
21.11.2018 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
28.11.2018 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/40/0613)
Anlagen:
Anlagen Teil 1
Anlagen Teil 2
Anlage 1 Schreiben LSchuA beabsichtigte Zustimmung v. 21.09.2018 + Terminplan
Anlage 2 Antrag Umwandlung vom 31.08.2018
Anlage 3 Konzept pädag. und org. zum SJ 2018-19
Anlage 4 Kooperationsvereinbarung Editha-Gym MD v. 30.05.2018
Anlage 5 Beschluss Gesamtkonferenz vom 28.05.2018
Anlage 6 SchulG LSA §§ 5-5b - beck-online
Anlage 7 UmwVO LSA - beck-online

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Sekundarschule V in Oschersleben in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2019/20, aufwachsend und beginnend mit dem Schuljahrgang 5

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch das Kollegium der Sekundarschule V in Oschersleben wurde der Beschluss gefasst, die Sekundarschule in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Grundlage dieser Beschlussfassung und damit Antragsgrundlage bildet das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung, weiterhin die Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013.

 

Nach Erarbeitung eines entsprechenden pädagogischen Konzeptes durch das Kollegium und dessen Vorstellung und Diskussion in den Schulgremien (Schülerrat und Schulelternrat)

erfolgte die Bestätigung auf der Sitzung der Gesamtkonferenz am 28.05.2018.

 

Geplant ist nunmehr die Umwandlung der Sekundarschule V in Oschersleben in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform 2 b nach der Umwandlungsverordnung § 1 Abs. 2 vom 19.03.2013. Das heißt, Führung der Schuljahrgänge 11 bis 13 der gymnasialen Oberstufe in Kooperation mit einer anderen Schule an deren Standort.

 

Kooperationspartner ist das Editha-Gymnasium in Magdeburg. Zwischen beiden Schulen wurde die Zusammenarbeit in Form einer Kooperationsvereinbarung vom 30.05.2018 beschlossen. Das bedeutet für die Schüler der Gemeinschaftsschule ein längeres gemeinsames Lernen durch Verzicht auf Unterscheidung nach Bildungsgängen in den Klassenstufen 5 – 8.

 

Die Einführung eines abschlussbezogenen Unterrichts ab Klasse 9 erfolgt in Kooperation mit dem Editha-Gymnasium in Magdeburg, siehe Pkt. 7 „Berufs- und Studienorientierung“ des beiliegenden „Pädagogisch-organisatorischen Konzeptes“.

Geplant ist die beabsichtigte Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien des Landkreises sowie der Genehmigung durch das Landesschulamt zum Schuljahresbeginn 2019/20, aufwachsen und beginnend mit dem Schuljahrgang 5.

 

Hinzuweisen ist auf eine Besonderheit, die sich aus § 5 b Abs. 7 des Schulgesetzes Land Sachsen-Anhalt ergibt. Danach wird die Gemeinschaftsschule jährlich aufwachsend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang, entwickelt. Die Schüler der Schulabgänge 6 bis 10 sind weiterhin auslaufend Schüler einer Sekundarschule. Daraus ergeben sich eine aufwachsende Gemeinschaftsschule und eine auswachsende Sekundarschule bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 Schüler der Gemeinschaftsschule sind.

 

Für den Zeitraum dieser Umwandlung können jedoch für beide Schulformen gemeinsame Konferenzen sowie Schüler- und Elternvertretungen gebildet werden.

 

Der Schulträger wurde mit Schreiben vom 21.09.2018 durch das Landesschulamt um die nach § 2 Abs. 6 Sätze 4 und 5 Umwandlungsverordnung erforderliche Stellungnahme gebeten.

 

Aus Sicht des Landkreises als Träger der Schulentwicklungsplanung unterstützt er die Anträge der beiden Sekundarschulen A.S.Puschkin und V in Oschersleben auf Umwandlung in Gemeinschaftsschule ab dem Starterjahr 2019/20. Im südlichen Landkreis sind bisher die Gemeinschaftsschule Eilsleben und Wanzleben im Schulentwicklungsplan in Trägerschaft des Landkreises ausgewiesen. Beide Schulen erfuhren nach dem Schulformwechsel eine hohe Anwahl. An der Gemeinschaftsschule Eisleben führte die hohe Anwahl zur Erschöpfung der räumlichen Kapazität.

 

Mit dem Start von zwei weiteren Gemeinschaftsschulen erhält der Landkreis ein Steuerungsinstrument. Die Anwahl der Schüler kann perspektivisch entsprechend der vorhandenen räumlichen Kapazitäten je Schulstandort durch den Landkreis gelenkt werden.

 

In den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 werden die Überanwahlen der Gemeinschaftsschule Eilsleben vorrangig an die zukünftige Gemeinschaftsschule A.S. Puschkin in Oschersleben verwiesen. Dies vor dem Hintergrund, dass unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen STARK III/Programmbereich EFRE für die zukünftige Gemeinschaftsschule „V“ in Oschersleben eine Auslagerung der Schule für den Zeitraum der Umbaumaßnahmen erforderlich sein wird.

 

Während dieser Übergangszeit wird der Schuleinzugsbereich der aufwachsenden Gemeinschaftsschule dem des Schulbezirkes der auslaufenden Sekundarschule entsprechen. Anwahlen aus Wohnorten nicht geregelter Bereiche können entsprechend der festgelegten Zügigkeit entsprochen werden.

 

Welcher Mehraufwand im Bereich der Schülerbeförderung erwächst, ist derzeit nicht zu ermitteln. Das Anwahlverhalten der Eltern zu dieser Schulform, insbesondere aus nicht geregelten Wohnorten, ist nicht vorhersehbar.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Schreiben des Landesschulamtes vom 21.09.2018

Anlage 2 – Antrag der Schule zur Umwandlung vom 31.08.2018

Anlage 3 -  Pädagogisch-organisatorisches Konzept der Schule

Anlage 4 – Kooperationsvereinbarung mit dem Editha-Gymnasium in MD vom 30.05.2018 Anlage 5 – Beschluss Gesamtkonferenz vom 28.05.2018

Anlage 6 – Auszug aus dem Schulgesetz LSA

Anlage 7 – Gemeinschaftsschul-VO vom 19.03.2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen Teil 1 (11061 KB)    
Anlage 2 2 Anlagen Teil 2 (14534 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1 Schreiben LSchuA beabsichtigte Zustimmung v. 21.09.2018 + Terminplan (74 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2 Antrag Umwandlung vom 31.08.2018 (247 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 3 Konzept pädag. und org. zum SJ 2018-19 (20139 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 4 Kooperationsvereinbarung Editha-Gym MD v. 30.05.2018 (562 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 5 Beschluss Gesamtkonferenz vom 28.05.2018 (320 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 6 SchulG LSA §§ 5-5b - beck-online (45 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 7 UmwVO LSA - beck-online (42 KB)