Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/SBU/0612  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Neuendorf Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Anhörung
15.11.2018 
14. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung"      
Kreisausschuss Vorberatung
21.11.2018 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
28.11.2018 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/SBU/0612)
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2019 2018-SBU-0612

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“ bestehend aus:

 

- dem Erfolgsplanmit Gesamteinnahmen i. H. v.11.129.396,00 EUR

 

und Gesamtausgaben i. H. v.11.129.396,00 EUR

 

- dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen i. H. v.           3.804.000,00 EUR

 

- der Stellenübersicht

 

- dem Finanzplan 2019 bis 2022 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan.

 

Im Wirtschaftsjahr 2019 sind:

 

a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen

 

b) Kassenkredite nicht geplant.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 16 und § 17 des EigBG LSA hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan, einer Stellenübersicht sowie einem fünfjährigen Finanzplan besteht. Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm.

 

Der Erfolgsplan enthält alle geplanten Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2019. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert. Die Erträge werden im Wesentlichen  durch die Zuweisungen des Landkreises bestimmt. Für die Ermittlung der geplanten Aufwendungen wurden Verträge mit Dritten, Ermittlungen des Materialbedarfs für die Unterhaltung, Entwicklung der Personalkosten sowie sonstige Kosten, die zur Führung des Eigenbetriebes notwendig sind, berücksichtigt.

 

Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Investitionen in das Anlagevermögen und den dazu geplanten Fördermittelzuwendungen. Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht. Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.

 

Die Stellenübersicht enthält gem. 16 Abs. 1 Nr. 3 EigBG LSA die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.  

 

Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2019-2022 ist auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Wirtschaftsplan 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2019 2018-SBU-0612 (39 KB)